Lohnsteuerklassenwechsel vor dem neuem Jahr
Lohnsteuerklassenwechsel vor Jahreswechsel weiterhin unschädlich
Lohnsteuerklassenwechsel vor Jahreswechsel weiterhin unschädlich
Besonders für die Optimierung von Lohnersatzleistungen vorteilhaft
Steuerberater Matthias Henneberger: „Frist läuft zum Jahresende aus!“
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf die Anfrage der Würzburger Kanzlei „HENNEBERGER und Partner – Steuerberater“ reagiert: Der Wechsel der Lohnsteuerklasse ist vor Jahreswechsel weiterhin unschädlich möglich! (Az. IV C 5 – S 2363/0 – 04)
Bisher war es zusätzlich zum einmaligen Lohnsteuerklassenwechsel während des Kalenderjahres auch möglich die Lohnsteuerklasse der jeweils neuen Lohnsteuerkarte im Zeitraum zwischen Zusendung im Oktober und Inkrafttreten zum Jahreswechsel unschädlich zu wechseln. „Besonders bei absehbaren Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschutzgeld konnte durch geschickten Steuerklassenwechsel deutlich günstigere Bezüge erzielt werden.“, zeigt Steuerberater Matthias Henneberger auf.
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Anlässlich des Wegfalls der Lohnsteuerkarten ab 2011 verweist das BMF im „Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2011“ zwar auf die Möglichkeit einmalig im Kalenderjahr die Steuerklasse zu wechseln, zum bisher möglichen Wahlrecht vor dem 01.01. ist jedoch nichts erwähnt.
Dies nahm die Würzburger Kanzlei zum Anlass nachzuhacken. Mit Erfolg – Auf Anfrage von Steuerberater Matthias Henneberger hat das BMF jetzt unter dem Aktenzeichen IV C 5 – S 2363/0 – 04 Stellung genommen und bestätigt, dass auch weiterhin vor dem Jahreswechsel ein zusätzlicher Lohnsteuerklassenwechsel zulässig ist. Henneberger verweis jedoch auf eine Neuerung: Ab 2011 sind ausschließlich die Finanzämter für den Lohnsteuerklassenwechsel zuständig. Bisher konnten Steuerklassenwechsel auf dem Rathaus vorgenommen werden.
„Die Frist für diesen Zusatzwechsel läuft jedoch zum Jahreswechsel aus!“, verweist Henneberger auf die Eile in solchen Fällen. Den vollständigen Text des BMF-Schreibens an die Kanzlei „HENNEBERGER und Partner – Steuerberater“ sowie weitere Informationen zum Wegfall der Lohnsteuerkarte ab 2011 finden sich auf der Homepage der Kanzlei (siehe unten) unter Aktuelles und sind für jedermann kostenfrei zugänglich.
Quelle: openPR
Matthias Henneberger, StB/Dipl.-Hdl.
Infos, Homepage und Rückfragen:
HENNEBERGER und Partner – Steuerberater