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Mehr als die Hälfte vom Staat bei der Riester-Rente



Gerade Menschen mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern profitieren besonders von einem Riester-Vertrag. Denn der Staat übernimmt oft mehr als die Hälfte der Beiträge.

Riester-Sparer bekommen 154 Euro Grundzulage, 185 Euro für jedes Kind und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300 Euro. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Wer ein geringes oder gar kein Einkommen hat, zahlt sogar nur den Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich und erhält trotzdem alle staatlichen Zulagen.

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Gut zu wissen: Der Mindesteigenbetrag muss nicht komplett vom Sparer aufgebracht werden, denn die staatlichen Zulagen werden bereits auf den Sparbetrag angerechnet. So muss am Ende nur ein viel geringerer Betrag selbst eingezahlt werden und der Staat übernimmt oft mehr als die Hälfte der Beiträge.

Ein Beispiel: Ein Einverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern (vor 2008 geboren) und einem Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro muss jährlich 1.200 Euro in den Riester-Vertrag des Arbeitnehmers und seines Ehegatten einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen. Da die staatlichen Zulagen in Höhe von 678 Euro (2 mal 154 Euro Grundzulage plus 2 mal 185 Euro Kinderzulage) einfließen, müssen die Riester-Sparer nur noch 522 Euro im Jahr oder 43,50 Euro monatlich selbst aufbringen. Das macht eine staatliche Förderung von mehr als 50 Prozent.



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