Mindestlohn für Sicherheitsdienstleister
Berlin (ots) – Anlässlich der Einigung der Tarifpartner für einen Mindestlohn für Sicherheitsdienstleister erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB: Die Tarifpartner der Sicherheitsdienstleister haben eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro bis spätestens Januar 2013 in allen Tarifgebieten festgeschrieben.
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Höhere landestarifliche Regelungen bleiben weiterhin gültig. Den höchsten Mindestlohn gibt es in Baden-Württemberg. Er soll stufenweise von 8,46 Euro bis auf 8,90 Euro ab Anfang 2013 steigen.
Die Einigung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der eingeschlagene Weg für branchenbezogene Mindestlöhne über das Arbeitnehmerentsendegesetz funktioniert und Arbeitgeber und Gewerkschaften es besser verstehen, einen Mindestlohn festzusetzen als jede staatliche Behörde. |
Die Beschäftigten der Wach- und Sicherheitsdienstleister können sich nun einer angemessenen Bezahlung sicher sein.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den Anspruch auf eine angemessene Entlohnung ihrer Arbeitsleistung. Lohndumping und Lohndrückerei passen nicht zu einer sozialen Marktwirtschaft. Das Prinzip einer sozialen Marktwirtschaft und Prinzip einer sozialen Politik muss sein: Gerechter Lohn für gute Arbeit. |
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Vom Mindestlohn profitieren diejenigen Unternehmen, die gute Arbeitsbedingungen bieten und tarifliche Löhne bezahlen. Künftig wird sich gerade diese Unternehmenspolitik bei Ausschreibungen nicht mehr negativ auswirken.
Die Sicherheitsdienstleister waren 2009 mit fünf weiteren Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden. Nach dem Ãœbereinkommen der Tarifparteien kann davon ausgegangen werden, dass nach der Einigung der Koalition der Branchenmindestlohn per Rechtsverordnung durch Bundesministerin Ursula von der Leyen in Kraft gesetzt werden wird.
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