Nachbesserungen im Erbschaftsteuergesetz ab 2010
Das erst vor einem Jahr geänderte Erbschaftsteuergesetz wird nachgebessert. Union und SPD hatten beschlossen, Geschwister, Neffen und Nichten im Erbfall wie Fremde zu behandeln:
Sie müssen seit dem 1. Januar 2009 im Erbfall mindestens 30 Prozent des geerbten Vermögens – abzüglich eines Freibetrages vom 20.000 Euro – an den Fiskus abführen. Ab 2010 liegt der Satz zwischen 15 bis 43 Prozent.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de