Nettoprodukte bringen dem Kunden einen tatsächlichen Steuervorteil
Vermittlungsgebühren steuerlich absetzbar ?
Am 27.o2.2007 ließ Bruno Tatarelis, Mehrheitsgesellschafter der Superior Vertriebsmanagement GmbH, Geschäftsführer der Excalibur Vertriebsmanagement GmbH sowie Komplementär und Geschäftsführer der Excalibur Tatarelis & Partner KG hier bei openpr.de u.a. Folgendes
veröffentlichen:
Im Vergleich zu herkömmlichen, provisionsorientierten Produkten bieten Nettoprodukte dem Kunden einen tatsächlichen Steuervorteil:
der Kunde kann die offen ausgewiesenen Vermittlungsgebühren seit Januar 2005, als unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten steuerlich geltend machen und sie somit von seinem zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen.
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Tatsächlich sind die Finanzgerichte aber anderer Ansicht, wie z.B. jüngst das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil 11 K 85/08 vom 22.o4.2010 sowie insbesondere der Bundesfinanzhof mit Beschluss VIII B 90/10 vom 28.10.2010.
Spätestens damit dürfte diese Legende ein Ende gefunden haben.
Quelle: openPR
Rechtsanwalt Jürgen Melchior
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