Neuberechnung der Regelsätze
Berechnung der Regelsätze ist kein Wunschkonzert
Maßstab für die CDU/CSU-Fraktion bei der Neuberechnung der Regelsätze ist die Aufgabenstellung des Bundesverfassungsgerichts
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist der Meinung, der Hartz-IV-Regelsatz müsse um 36 Euro steigen. Dazu erklärt der sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karl Schiewerling:
„Ständig neue Zahlenspiele produzieren zwar immer neue Regelsatz-Höhen. Möglicherweise produzieren sie sogar neue Begehrlichkeiten. Im Kern jedoch produzieren sie eines nicht: Eine höhere Verfassungsmäßigkeit als die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelsätze.
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Maßstab für die CDU/CSU-Fraktion bei der Neuberechnung der Regelsätze ist die Aufgabenstellung des Bundesverfassungsgerichts. Genau diese Aufgabenstellung hat Bundesministerin Ursula von der Leyen in dem von ihr sorgfältigst durchgeführten Berechnungsverfahren erfüllt. Das Ergebnis ist überaus sach- und fachgerecht, erstmals für jedermann transparent und erfüllt ohne jegliche Abstriche die Anforderungen unserer Verfassung und die Vorgaben des Verfassungsgerichts.
Zudem orientiert sich das Zahlenwerk am wahren Leben und nicht an Wunschvorstellungen von Verbänden.“
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