Neuregelungen im Jahr 2010
Berlin (ots) – Das Jahr 2010 steht vor der Tür und hält zahlreiche gesetzliche Neuregelungen bereit. Insbesondere Familien und Arbeitnehmer dürfen sich auf einige Hundert Euro mehr im Jahr freuen. So wird sich etwa die volle steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge positiv auf die Einkommen auswirken. Zusätzlich werden Familien von der Anhebung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge profitieren. Darüber hinaus wird das Erbschaftsteuerrecht nachgebessert – für Geschwister, Nichten und Neffen werden die geltenden Steuersätze gesenkt.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schätzt, dass rund 85 Prozent aller Steuerzahler vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren und mit ihrer ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr mehr Netto auf dem Konto haben. Privat und gesetzlich Versicherte können ab Januar 2010 ihre Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Ãœbersteigen die Krankenkassenbeiträge bestimmte Höchstgrenzen nicht, sind außerdem noch weitere Versicherungsbeiträge wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung absetzbar. Hiervon profitieren vor allem Geringverdiener.
Für Familien wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 um je 20 Euro erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es ab kommendem Jahr monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind je 215 Euro. Parallel zur Erhöhung des Kindergeldes sollen die Kinderfreibeträge für jedes Kind von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro angehoben werden.
Auch Neuerungen bei der Abgeltungsteuer bringt das Jahr 2010. Ab Januar dürfen Banken Verluste aus Kapitalvermögen bei Ehegatten verrechnen. Dafür ist lediglich ein gemeinsamer Freistellungsauftrag zu erteilen. Ist dieser bereits erteilt, ist nichts weiter zu tun. Die Bank verrechnet dann die Verluste aus Kapitalvermögen eines Ehepartners direkt mit Kapitalerträgen des anderen.