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OHG, KG oder GbR – UG, GmbH oder AG



Wahl der richtigen Rechtsform
Wenn Sie sich als selbstständiger Unternehmer am Wirtschaftsleben beteiligen wollen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen.


Sie können als Einzelunternehmer allein einen gewerblichen Betrieb eröffnen, mit Partnern eine Personengesellschaft (OHG, KG oder GbR) gründen oder eine Kapitalgesellschaft gründen beziehungsweise Anteile daran erwerben (UG, GmbH oder AG) und als gesetzlicher Vertreter dieser Gesellschaft unternehmerische Entscheidungen treffen. Mit der Wahl der Rechtsform stellen Sie neben den haftungsrechtlichen Konsequenzen auch die Weichen für die steuerliche Behandlung.

Unternehmergesellschaft
Erleichtert wird die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft durch die noch relativ neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft. Diese kann gerade für Existenzgründer interessant sein. Diese Gesellschaftsform ist eine Unterform der GmbH. Bedeutendster Unterschied ist das für die Gründung nur 1,00 Euro erforderlich ist. Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) firmiert werden.

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) besteht die Pflicht zur Thesaurierung. Das heißt, die Gesellschaft hat in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist. Ziel dieser Thesaurierung ist die Ausstattung der Gesellschaft mit einem höheren Eigenkapital innerhalb einiger Jahre, so dass sie ihr Stammkapital auf 25.000 Euro erhöhen und zu einer normalen GmbH erstarken kann.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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