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Parteienfinanzierung durch die Hintertür



Praxis illegaler Funktionszulagen auch im Berliner Abgeordnetenhaus
Parteienfinanzierung durch die Hintertür
Auch im Berliner Abgeordnetenhaus verstoßen Fraktionen nach Auffassung des Berliner Steuerzahlerbundes gegen geltendes Verfassungsrecht, in dem sie offenbar auch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und parlamentarischen Geschäftsführern Funktionszulagen zu den regulären Diäten zahlen, sagt der Vorsitzendes des Steuerzahlerbundes, Alexander Kraus.

Eine Analyse der „Entgelte und Aufwandsentschädigungen für Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen“ in den Verwendungsnachweisen der Berliner Abgeordnetenhausfraktionen für das Kalenderjahr 2009 durch den Steuerzahlerbund zeigt, dass bis auf die Fraktion Bündnis90/Die Grünen alle Fraktionen mehr an Zulagen zahlen, als alleine für einen Fraktionsvorsitzenden zulässig ist.

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Folgende Zulagen werden von den Fraktionen ausgewiesen:
SPD-Fraktion: 219.190,01 Euro
CDU-Fraktion: 261.648,87 Euro
Fraktion Die Linke: 89.550,05 Euro
Fraktion B90/Grüne: 12.000,00 Euro
FDP-Fraktion: 141.942,00 Euro

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2000 sind lediglich Zulagen für Parlamentspräsidenten, deren Stellvertreter sowie die Fraktionsvorsitzenden rechtmäßig. Nach Presseberichten hatte der parlamentarische Dienst des Brandenburgischen Landtages Zahlungen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Fraktionsgeschäftsführer als nicht verfassungsgemäß bezeichnet.

Der Bund der Steuerzahler fordert daher die sofortige Einstellung der Zahlung von unzulässigen Funktionszulagen.

Bund der Steuerzahler e.V. LV Berlin



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