"Pendlerpauschale": DStV begrüßt Bekenntnis zur Steuersystematik
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 ein klares Bekenntnis für ein systematisches Steuerrecht abgegeben. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt diese wegweisende Entscheidung, die auch künftig als Leitlinie der Steuergesetzgebung dienen wird. Ein in sich unschlüssiges Steuerrecht, das sich nur an der Tagespolitik orientiert, sorgt nicht nur für Verdrossenheit unter den Steuerbürgern, sondern widerspricht immanent dem Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes, wie die Karlsruher Richter feststellten.
Erfreulicherweise haben die Verfassungsrichter gleichzeitig eine rückwirkende Anwendung der Entscheidung angeordnet und somit den Weg für umfassenden Steuerrechtschutz freigemacht. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings, da das Gericht offenbar die Fahrtkosten nicht ausschließlich der beruflichen Sphäre zuordnen will.
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Der DStV rät unterdessen den Steuerpflichtigen, zu überprüfen, ob die ersten 20 Kilometer des Weges zur Arbeitsstätte in der Steuererklärung 2007 deklariert wurden. Voraussetzung für eine Einkommersteuer-Erstattung im Falle von Arbeitnehmern ist jedoch, dass deren Fahrtkosten gemeinsam mit sonstigen Aufwendungen den stets gewährten Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro überschreiten.
Unterstützung findet die in Aussicht gestellte Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen an die Finanzämter, innerhalb der kommenden drei Monate die erhöhten Fahrtkosten nachträglich zu berücksichtigen. Anderenfalls wären nach dem 31. März 2009 etwaige Rückzahlungen gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung zu Gunsten der Steuerzahler zu verzinsen.
Ansprechpartner:
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