Pflegeteilzeit mit großer Skepsis
(OpenPr) Die Berufsgewerkschaft DHV beurteilt die Pläne der Bundesfamilienministerin Schröder zur Einführung eines Anspruchs auf zweijährige Pflegeteilzeit mit großer Skepsis.
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Grundsätzlich sind Pläne zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege naher Angehöriger und Beruf zu begrüßen. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Pflege von älteren Menschen in den nächsten Jahrzehnten ein großes Problem werden. Deutschland wird immer älter, und es gibt immer weniger junge Menschen, die sich um die Pflege ihrer nahen Angehörigen kümmern können. |
Der von Bundesfamilienministerin Schröder ins Spiel gebrachte Vorschlag einer zweijährigen Pflegeteilzeit ist aber nach Ansicht der DHV nicht der geeignete Weg. Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist mit dem Anspruch angetreten, die Kostenbelastungen für die Wirtschaft zu senken. Diesem Anspruch wird die Bundesfamilienministerin Schröder mit ihrem Vorhaben nicht gerecht. Den Unternehmen werden für die Dauer der Inanspruchnahme der zweijährigen Pflegeteilzeit zusätzliche Kosten auferlegt. Der Arbeitnehmer erhält 75 % seines Gehalts, obwohl er nur 50 % arbeitet. Hinzu kommen die Kosten für die von Bundesfamilienministerin Schröder ins Spiel gebrachte Ausfallversicherung für den Fall, dass die Beschäftigten nach der Pflegeteilzeit nicht mehr in ihren alten Beruf zurückkehren, nicht durch Gehaltsverzicht den Gehaltsvorschuss abarbeiten und die Unternehmen damit auf ihren Mehrkosten sitzen bleiben. |
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Die Bundesfamilienministerin Schröder schlägt einen für die Bundesregierung bequemen Weg vor: Für einen sozialpolitisch durchaus sinnvollen Vorschlag sollen mit den Unternehmen andere als die öffentliche Hand zahlen. Die Leidtragenden werden vor allem die Unternehmen sein, die sich aufgrund ihrer Kostenbelastungen und ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation die Mehrkosten für die Inanspruchnahme von Pflegeteilzeit eigentlich nicht leisten können. Um die Kosten aufzufangen, müssten sie betriebliche Rationalisierungsmaßnahmen vornehmen und im schlimmsten Fall Arbeitnehmer entlassen.
Bereits heute haben die Arbeitnehmer gemäß dem Pflegezeitgesetz das Recht, sich zur Pflege von Angehörigen für die Dauer von 6 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Bundesregierung kann die maximale Dauer der Freistellung durchaus verlängern. Sie sollte den Unternehmen aber keine finanziellen Belastungen in Form von zusätzlichen Gehaltszahlungsverpflichtungen auferlegen. Die Bundesregierung kann vielmehr anstelle einer von den Unternehmen zu finanzierenden Pflegeteilzeit ein Lohnausfallgeld für Arbeitnehmer schaffen, das zusätzlich zu dem bereits existierenden Pflegegeld gezahlt wird. Diese Lösung wäre ordnungspolitisch der sauberere Weg.
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Denn die Kosten für die Pflege von Menschen ist nicht Sache der Wirtschaft, sondern des Staates. Diese muss ihn auch nicht vor unfinanzierbaren Kosten stellen. Denn jeder Arbeitnehmer, der aufgrund dieses finanziellen Anreizes einen Angehörigen zu Hause pflegt und nicht in eine Einrichtung gibt, erspart dem Staat mehr Kosten als er durch die Zahlung eines Lohnausfallgeld verursacht.
V.i.S.d.P.: Henning Röders