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Pläne, die Grenzen des Hinzuverdienstes für Rentner sollen aufgehoben werden



Regierungskoalition will Besserverdiener früher in Rente schicken
Zu Medienberichten über Pläne der Regierungskoalition, die Grenzen des Hinzuverdienstes für Rentner aufzuheben, erklären die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zuständige Berichterstatter Anton Schaaf:
Trotz des zügigen Dementis aus dem Ministerium ist die Stoßrichtung der schwarz-gelben Regierung eindeutig. Die Grenzen des Hinzuverdienstes sollen bei einem vorzeitigen Renteneintritt fallen. Profitieren würden vor allem Besserverdiener, das Nachsehen hätte die Rentenversicherung.

Werden die Hinzuverdienstgrenzen ohne weitere Bedingungen wie zum Beispiel eine Reduzierung der Arbeitszeit aufgehoben, wird faktisch ein flächendeckender Kombilohn für ältere Arbeitnehmer geschaffen. Arbeitgeber können dann ältere Versicherte in die Rente drängen, um Lohnkosten zu sparen. Die (Vor-)Finanzierung muss die Solidargemeinschaft der Rentenversicherten übernehmen. Spätere Bedürftigkeit und der Bezug von Fürsorgeleistungen sind nicht ausgeschlossen.

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Offenbar geht die Regierungskoalition davon aus, dass die Menschen nur mit zusätzlicher Erwerbsarbeit ihren Lebensstandard im Alter sichern können. Versicherte mit geringerem Einkommen oder durchbrochenen Erwerbsverläufen können sich einen Rentenzugang mit 60 Jahren aber kaum leisten, weil ihre Rentenanwartschaften zu gering sind und ihr Anwachsen auf eine angemessene Höhe nicht mehr gewährleistet ist. Unklar ist, wer die Abschläge von der Rente für den früheren Renteneintritt tragen muss.

Das Konzept der Regierungskoalition schafft keine gleitenden Ãœbergänge, sondern Privilegien für Besserverdienende. Damit wird ein Frühverrentungsprogramm geschaffen mit der Möglichkeit, Einkünfte auf Kosten der Rentenversicherung zu erhöhen.

Die SPD dagegen will die Weiterentwicklung der Teilrente ab 60 Jahren und die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen, um einen flexiblen Ãœbergang in die Rente zu unterstützen. Dafür muss vom Versicherten die Arbeitszeit reduziert werden. Der Arbeitgeber ist bei einer entsprechenden Vereinbarung dazu verpflichtet, die anfallen Rentenabschläge auszugleichen.

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