Private Krankenversicherung von der Steuer absetzen
Ab dem 1. Januar 2010 können die Kosten für ihre private Krankenversicherung in größerem Umfang steuerlich geltend machen.
Ab dem Jahr 2010 steigen die Abzugsbeträge jeweils um 400 €, also auf 2 800 € statt 2.400 Euro bzw. 1 900 € statt 1.500,00 Euro. Privatversicherte können dann ihren kompletten Basisschutz – dieser entspricht nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung – von der Steuer absetzen und auch die gezahlten Beiträge zur Pflegepflichtversicherung geltend machen.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de