Punktabfrage in Flensburg
Verkehrssünderkartei – ARCD fordert höhere Verkehrssicherheit als Maßstab Bad Windsheim (ARCD) – Verkehrsteilnehmer können ab sofort auf www.kba.de, der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), einen Antrag auf Einsicht in ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister (VZR) stellen, kündigte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer an.
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Bisher musste jeder Antrag schriftlich ausgefüllt und zusammen mit einer beglaubigten Personalausweiskopie per Post nach Flensburg geschickt werden. Voraussetzung für das neue Verfahren ist allerdings, dass der Antragsteller über einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat und ein entsprechendes Lesegerät verfügt. Zusätzlich wird eine unter der Adresse www.ausweisapp.bund.de erhältliche kostenlose Software für die Identifizierung des Personaldokuments benötigt. Vorerst verschickt das KBA die Auskunft noch in Papierform. Mittelfristig soll die Antwort über das Internet abrufbar sein, wenn Technik- und Sicherheitsfragen geklärt sind, sagte KBA-Präsident Ekhard Zinke.
Gegenwärtig plant das Bundesverkehrsministerium eine Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Ziele seien mehr Transparenz, Vereinfachung und Verhältnismäßigkeit. „Bei diesem Punktesystem gibt es viele Stellschrauben, an denen man drehen kann“, sagte dazu ein Sprecher vor Medienvertretern in Berlin. Als wichtigstes Kriterium für die Reformen fordert der ARCD, dass die Änderungen helfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. „Die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, muss der entscheidende Maßstab für Neuregelungen sein“, betont Josef Harrer, Pressesprecher des ARCD. „An dieses Ziel gelangt man aber eher durch konsequentere Kontrollen von Verkehrsverstößen, vor allem an bekannten Unfallschwerpunkten, als durch etwaige Aufschläge bei Bußgeldern und Punkten in Flensburg.“ Außerdem seien die derzeitigen Möglichkeiten, im VZR angehäufte Punkte wieder abzubauen, vollkommen ausreichend.
Wie von der Regierung zu hören ist, werde nun zum Beispiel geprüft, ob bestimmte Strafen und Vorgehensweisen noch zeitgemäß sind. Nach Medienberichten soll künftig jede in Flensburg eingetragene Ordnungswidrigkeit getrennt erfasst werden und getrennt verjähren. Auch von Plänen, die Grenze für die Entziehung der Fahrerlaubnis von 18 auf 20 Punkte anzuheben und das Bußgeld für das Handytelefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung zu erhöhen, ist die Rede. Laut einem Ministeriumssprecher sei es aber verfrüht, „schon jetzt zu sagen, ob es teurer wird oder ob wir die Preise senken, ob die Fristen länger oder kürzer werden und ob es den Autofahrern nützt oder schadet“.
Zum Stichtag 1. Januar 2011 waren nach KBA-Angaben insgesamt neun Millionen Personen im VZR registriert – aber längst nicht alle sind „unverbesserliche Sünder“. Mehr als die Hälfte von ihnen, nämlich 5 Millionen Personen, sind „nur“ mit ein bis drei Punkten belastet. Rund 1,6 Millionen Personen stehen im Register mit vier bis sieben Punkten, darunter viele „Mehrfachtäter“ oder Personen mit einer Straftat, die auf einen Schlag mindestens fünf Punkte einbringt. Die Gruppe der „Unverbesserlichen“ beginnt in der nächsten Kategorie: Etwa eine halbe Million Personen, nur zehn Prozent davon sind Frauen, haben acht bis 17 Punkte auf ihrem Konto.
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