Realsplitting für Unterhaltsleistungen an Partner – Unterhalt nach Scheidung absetzbar
Wer nach der Scheidung Unterhalt zahlen muss, kann die Unterhaltsleistungen als steuerlich absetzen.
Ab dem 01.01.2010 erhöht sich der Betrag von 13.805 Euro noch um die Beiträge, die der Unterhaltsverpflichtete für die Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten Person gezahlt hat. Der Unterhaltsempfänger muss die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte versteuern; der höhere Teilbetrag kann als eigene Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Unterstützungsleistungen an den Partner der Lebensgemeinschaft
Eingetragene Lebenspartner werden nicht zusammen veranlagt. Unterhaltsleistungen und finanzielle
Unterstützungen an den Partner der Lebensgemeinschaft werden aber als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
Steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr
Im Jahr der Trennung kann man sich noch mit seinem Partner zusammen veranlagen lassen. Welche
Veranlagungsart für Sie vorteilhaft ist sollten Sie im Vorfeld prüfen. Im Regelfall dürfte die Zusammenveranlagung vorteilhafter sein.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de