Rechnungen per E-Mail
Bei elektronischer Rechnung auf „Nummer Sicher“ gehen mit der SGH Service AG
Der aktuelle Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes der Bundesregierung lässt künftig das Ãœbermitteln von Rechnungen per E-Mail und ohne Signatur grundsätzlich zu. Elektronisch übermittelte Rechnungen können jedoch bei Betriebsprüfungen zu bösem Erwachen führen: Fehlt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, drohen beträchtliche Steuerrückforderungen. Die qualifizierte elektronische Signatur und EDIFACT sind die in der Praxis etablierten Verfahren zum Austausch elektronischer Rechnungen. Sie werden weiterhin anerkannt und sichern die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Reicht die E-Mail-Rechnung künftig aus für den Vorsteuerabzug? Der Teufel steckt im Detail.
.
Die geplanten Neuregelungen des Steuervereinfachungsgesetzes gelten ab 1. Juli 2011. Sie betreffen Rechnungen mit Umsätzen, die nach dem 30. Juni 2011 ausgeführt werden. Alle Rechnungen für Leistungen aus dem ersten Halbjahr 2011 benötigen unverändert eine elektronische Signatur oder erfordern den Versand mit dem standardisierten EDI-Verfahren.
Der Gesetzgeber beabsichtigt diesen standardisierten Verfahren eine weitere technisch neutrale Möglichkeit zur Seite zu stellen. Die Unternehmer gewährleisten hierbei die Authentizität, die Integrität sowie die Lesbarkeit ihrer Rechnung künftig selbst. Jedes innerbetriebliche Steuerungsverfahren soll dafür geeignet sein. Das Prüfen der Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts sowie der Lesbarkeit muss jedoch verlässlich dokumentiert werden. Der Steuerpflichtige trägt dabei das Risiko, dass sein Verfahren die rechtlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt. Der Gesetzestext gibt jedoch die Anforderungen an die Dokumentation zum Prüfen der Integrität und Authentizität sowie der Lesbarkeit nicht vor. Beim Einsatz eines neuen Verfahrens ist daher bislang unsicher, ob der Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nach derzeitigem Stand beabsichtigt der Bundesfinanzminister, flankierend zum geplanten neuen Gesetz, ein Schreiben herauszugeben. Darin wird er seine Auffassung zu weiteren Details der elektronischen Rechnung darstellen.
Prof. Dr. Michael H. Breitner, Leiter des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover, stellt fest: „Die neue Richtline kann als Schritt in die richtige Richtung verstanden werden und zum Verbreiten elektronischer Rechnungen beitragen. Aber die Zahl der Regelungen und Gesetze in Deutschland ist hoch. Aus ihnen ergibt sich ein umfangreicher Anforderungskatalog an die Unternehmen sowie die einzusetzende Hard- und Software. Insbesondere die Administration und die Rollenkonzepte sind davon betroffen.“
Beim elektronischen Rechnungsaustausch und besonders beim Erstellen und Prüfen der Signatur bietet ein Outsourcing auf externe Dienstleister wie die SGH Service AG einen messbaren Mehrwert. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für den Kunden durch das Führen einer Dokumentation entfällt. Dafür greift er auf das in mehr als 20 Jahren erworbene Know-how und die komplette Infrastruktur des Dienstleisters zurück. Dessen umfangreiche Kenntnisse der Finanzprozesse garantieren den vertrauenswürdigen Umgang mit sensiblen Daten.
Gerrit Hoppen, Vorstand der SGH, betont: „Die Finanzbehörden stellen an die Dokumentation eigener Prüfverfahren hohe Anforderungen. Die Lösung der SGH erlaubt Unternehmen einen unkomplizierten und sicheren Umstieg auf das E-Invoicing. Wir bieten schon seit Jahren den elektronischen Rechnungsaustausch mit qualifizierter Signatur oder über das EDI-Verfahren an.“
Die SGH präsentiert ihren unkonventionellen Lösungsansatz zum Austausch elektronischer Rechnungen während des 2. Management Circle Dialogforums „Elektronische Rechnungen“ am 22. März 2011 in Frankfurt, am 24. März 2011 in München und am 29. März 2011 in Düsseldorf. Moderiert werden die Veranstaltungen durch Prof. Dr. Michael H. Breitner.
.
Quelle: openPR
SGH Service AG
Mirja Weinert
Daimlerring 51
31135 Hildesheim
Tel.: (05121) 7646-0
Fax.: (05121) 7646-611