Recht, Gesetz und Steuern – Deutsche Unternehmensgründer in den USA
Deutsche Unternehmensgründer in den USA tun bisweilen gut daran, sich frühzeitig eine passende rechtliche und steuerliche Beratung zu sichern. Die Berater sollten sich mit speziellen Rechts- oder Steuerproblemen frisch gebackener US-Unternehmer aus Deutschland ebenso gut auskennen wie mit aktuellen für Unternehmen relevanten Gerichtsurteilen und Steuergesetzen der USA.
Max Karagoz von Alton LLC kann das hier Geschriebene nur unterstreichen. Sein Unternehmen unterstützt Gründer aus Deutschland bei der Gründung einer US-amerikanischen Limited Liablity Company (LLC) oder einer US-Corporation, der US-amerikanischen Variante einer Aktiengesellschaft. „Je nach Branche und Unternehmen“, so sagt er, „wird kompetente Unterstützung aus Recht und Steuer geradezu unabdingbar, um die Gefahr möglicher Bauchlandungen mit dem neu gegründeten US-Unternehmen deutlich zu verringern“.
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US Recht ist zumindest in Teilbereichen keineswegs unkomplizierter als deutsches Recht. Wer etwa in den USA den Gerichtsstand genau definieren möchte, an dem sein Unternehmen eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit anderen Parteien ausfechtet, muss genau aufpassen, was er schreibt: Wählt er etwa die Phrase „Courts in Florida“, so ist damit vorgegeben: Der Rechtsstreit wird an einem in Florida ansässigen Gericht ausgetragen. Dazu zählt dann aber auch ein in Florida ansässiges Gericht der Bundesgerichtsbarkeit, während die Phrasen „Courts of Florida“ oder (stärker noch) „exclusively courts of Florida“ sich explizit auf die Gerichte Floridas und nicht auf Bundesgerichte beziehen. Nun mag nicht jeder deutsche Unternehmensgründer direkt an Vorteile und Nachteile bei Rechtsstreitigkeiten denken, die sich durch Zuständigkeiten von Gerichten ergeben. Aber das Beispiel zeigt gut, wie sehr es auch in den USA bisweilen auf einzelne Wörter ankommt. Bei Markennamen sollte man in den USA ebenfalls bisweilen vorsichtig sein: So war etwa einem US-amerikanischen Pizza-Unternehmen die Registrierung der Marke „Anthony’s Coal-Fired Pizza“ nicht möglich, da bereits die Marke „Anthony’s Pizza & Pasta“ bestand und ein US-amerikanische Gericht eine Verwechslungsgefahr der beiden Marken sah. Rechtliche Beratung kann in derartigen Fällen dazu beitragen, von vorneherein größere Probleme zu vermeiden.
Beratung schafft Sicherheit
„Wir von Alton LLC (www.us-corporation.org) leisten selbst zwar keine Rechts- und Steuerberatung, da wir als Spezialisten für Unternehmensgründungen dazu nicht befugt sind, aber wir haben an unserem Unternehmenssitz in Florida ein dichtes Netzwerk aus kompetenten Anwälten und Steuerberatern gewebt“, sagt Max Karagoz von Alton LLC. Dieses Netzwerk steht bei Bedarf auch den Kunden des Unternehmens zur Verfügung. Die Bandbreite möglicher Fragen, die diese Experten zu beantworten haben, reicht von den vom Unternehmer privat abzuführenden Steuern übers Markenrecht bis hin zu in den USA erlaubter und verbotener beziehungsweise problematischer Werbung. So ist etwa Spam-Versand (unerwünschte E-Mail-Werbung) auch in den USA verboten. „Das ist auch richtig“, urteilt Max Karagoz, „schließlich kann Spam sehr nervend wirken“. Andererseits brauchen Unternehmer Rechtssicherheit, um unternehmerisch erfolgreich handeln zu können. Und sie müssen auch bei der Werbung genau wissen, was sie dürfen und was nicht. Solche Unterstützung können beratende Rechtsanwälte bieten.
Steuerliche Einstufung der LLC in Deutschland ist unklar
Eine wichtige Frage rund um Steuern bei LLCs, die von Deutschland aus betrieben werden, ist die der steuerlichen Einstufung in Deutschland. In solchen Fällen kann ALTON LLC selbst mit den vom Unternehmen für den Kunden verfassten „Operating Agreement “ (der Unternehmenssatzung) an einer für den Gründer vorteilhaften Einstufung mitwirken. Ob eine LLC in Deutschland steuerlich als Personen- oder Kapitalgesellschaft behandelt wird, ist nämlich keineswegs klar. Oftmals, aber nicht immer bringt die Einstufung der LLC als Personengesellschaft dem Unternehmensgründer die meisten Vorteile. „In der Regel haben die „Operating Agreement“ großen Einfluss auf die steuerliche Einstufung in Deutschland“, sagt Max Karagoz, „je nachdem, wie wir sie formulieren, steigt die Chance auf die eine oder andere Einstufung sehr deutlich. „Aus diesem Grund ist es Alton LLC auch sehr wichtig, die genauen Absichten eines Unternehmensgründers zu erfahren, bevor die Dienstleister für den Kunden tätig werden. Manchmal ist Wissen halt die wertvollste Basis für Erfolg.“ Und gute Beratung schafft solches Wissen.
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Quelle: openPR
US-Corporation.org | ALTON LLC
444 Brickell Avenue Suite 719
Miami, FL 33131
USA
Tel: +1-305-4283553
Gebührenfreie Rufnummer aus Deutschland:
0800-2677672
Webseite: www.us-corporation.org