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Rechtssicherheit für Steuerzahler, Berater und Verwaltung



Koalition liefert beim Thema Steuervereinfachung
Rechtssicherheit für Steuerzahler, Berater und Verwaltung
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:


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Thema Steuervereinfachung geliefert. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz befreien wir jetzt vor allem diejenigen Steuerzahler von unnötiger Bürokratie, die ihre Steuererklärung noch selber machen. Der Papierkram wird deutlich reduziert, die Steuererklärung kann künftig einfacher und schneller erledigt werden. Zugleich entlasten wir Arbeitnehmer und Familien mit Kindern steuerlich um jährlich 590 Millionen. Euro. Auch Unternehmen werden vom Steuervereinfachungsgesetz profitieren. Der Bürokratieaufwand für Unternehmen wird um 4 Milliarden Euro pro Jahr reduziert. Das Steuervereinfachungsgesetz zeigt einmal mehr: Diese Koalition hält, was sie verspricht.

Das Steuervereinfachungsgesetz kann nun wie geplant am 9. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet werden. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 8. Juli 2011 vorgesehen. Das Steuervereinfachungsgesetz kann also schon im Sommer im Bundesgesetzblatt stehen. Das schafft frühzeitig Rechtssicherheit für Steuerzahler, Berater und Verwaltung.“

Zum Hintergrund:
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält u.a. folgende Maßnahmen:
– Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro werden weitere 550.000 Arbeitnehmer vom Einzelnachweis der Werbungskosten befreit. Für insgesamt 21,6 Millionen Arbeitnehmer wird dann kein Einzelnachweis mehr erforderlich sein. Der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist rückwirkend ab 2011 anzuwenden (beim Lohnsteuerabzug erstmals ab Dezember 2011 mit entsprechend voller Wirkung für das volle Jahr 2011). Die Arbeitnehmer werden damit um 330 Millionen Euro entlastet.
– Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich vereinfacht, da es ab 2012 auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung) nicht mehr ankommt. Damit entfällt eine Seite des Erklärungsvordrucks. Auch werden mehr Familien mit Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Die damit verbundene Entlastung beträgt 60 Millionen Euro.
– Bei der Beantragung von Kindergeld und Freibeträgen entfällt auch bei volljährigen Kindern die Einkünfte- und Bezügegrenze. Die bislang erforderlichen aufwändigen Ermittlungen und Erklärungen werden ab 2012 nicht mehr nötig sein. Dies entlastet Familien mit Kindern um 200 Millionen Euro.

Daneben enthält der Gesetzentwurf weitere effektive Vereinfachungsmaßnahmen wie beispielsweise die umsatzsteuerliche Gleichstellung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung, die Einschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte oder die Möglichkeit einer zusammengefassten Steuererklärung für zwei Jahre für nicht unternehmerisch tätige Steuerzahler.

In dem Ende letzten Jahres von der christlich-liberalen Koalition beschlossen Steuervereinfachungspaket wurden über die o.g. Maßnahmen hinaus noch weitere wichtige Vorhaben zur Steuervereinfachung vereinbart wie beispielsweise
– das Ziel einer besseren Harmonisierung der steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Vorschriften,
eine Vereinfachung des steuerlichen Reisenkostenrechts,
– sowie mittelfristig weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts.

Diese Vorhaben werden wir nach der parlamentarischen Sommerpause entschlossen anpacken.

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