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Regelungen der Kurzarbeit für Arbeitgeber auf dem kleinen Dienstweg verbessert



WAZ: Regierung verbilligt Kurzarbeit für Arbeitgeber
Essen (ots) – Die Bundesregierung hat die Regelungen der Kurzarbeit für Arbeitgeber auf dem kleinen Dienstweg verbessert. Sie werden für die Dauer der Kurzarbeit auch von Weihnachts- und Urlaubsgeld befreit, das sie bislang in voller Höhe zahlen mussten.


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Wie die Zeitungen der WAZ-Gruppe (Freitagausgaben) aus dem Bundesarbeitsministerium erfuhren, wurde diese Forderung der Metallbranche als Hilfe für ihr Beschäftigungspaket vom Ministerium bereits „geprüft und bewilligt“. Im Jobpaket des jüngsten Tarifabschlusses der Metall- und Elektroindustrie ist eine Befreiung der Arbeitgeber vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld während der Kurzarbeit vorgesehen. Dafür werden die jährlichen Sonderzahlungen in Zwölfteln auf die Monatsgehälter verteilt. Im Falle von Kurzarbeit fließen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld in das Kurzarbeitergeld ein.


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Was die Arbeitgeber sparen, übernimmt die Arbeitsagentur, allerdings nur zu 67 Prozent (Kinderlose 60 Prozent). Für die Beschäftigten bedeutet das leichte Einkommensverluste, für die Arbeitsagenturen zusätzliche Ausgaben. Zur Begründung teilte das Arbeitsministerium der WAZ mit: „In der Folge reduzieren sich die Remanenzkosten der Betriebe, was grundsätzlich zu begrüßen und ein Zugeständnis der Politik ist.“ Mit der Änderung steht die von den Metallern entwickelte verbesserte Kurzarbeit auch allen anderen Branchen offen.


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