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Regierungsentwurf zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern



Die Absicht der Bundesregierung, allein für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte den gesetzlichen Schutz vor strafprozessualen Maßnahmen stärken zu wollen, erfährt deutliche Kritik von Seiten der Steuerberater. Der Steuerberater-Verband e.V. Köln unterstützt die an die Bundesregierung adressierte Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), Steuerberater und Rechtsanwälte gesetzlich gleich zu behandeln und den Schutz zeitgleich für beide Berufsgruppen in Kraft treten zu lassen.


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Mit dieser Forderung hat der DStV gegenüber dem federführenden Bundesjustizministerium zum vorliegenden Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ Stellung bezogen.

Die Nichteinbeziehung der Steuerberater stellt auch nach Ansicht des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs.1 GG dar und verkennt, dass das Vertrauensverhältnis der Steuerberater zu ihren Mandanten in gleicher Weise des Schutzes vor strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen bedarf, wie es auch bei Rechtsanwälten der Fall ist. Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln und Vizepräsident des DStV, betont in diesem Zusammenhang, dass Steuerberater den Rechtsanwälten gleichgestellt sind, die gleichen Berufspflichten haben und ebenfalls Organe der Steuerrechtspflege sind: Steuerberater – wie auch die Anwälte, Journalisten und Ärzte – erhalten sehr vertraulich zu behandelnde Informationen: „Der Steuerberater gewinnt einen umfassenden Einblick in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse seiner Mandanten, denen gegenüber er zu Verschwiegenheit verpflichtet ist. Diese Vertrauensstellung sollte“, fordert Elster, „durch die Gesetzeslage geschützt werden.“


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Der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ vom 17.12.2009 sieht lediglich vor, die bereits im Koalitionsvertrag in Aussicht genommene Gleichstellung von Rechtsanwälten mit den bisher in § 160a Abs.1 Strafprozessordnung (StPO) geschützten Berufsgruppen der Strafverteidiger, Geistlichen und Abgeordneten zu erreichen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den unten genannten Pressekontakt oder an

RA Dr. Dominik Scheuerer
Geschäftsführer

Steuerberater-Verband e.V. Köln


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