Rentenversicherung bei Freiwilligendienste
Freiwilligendienste: Wer Einsatz leistet, ist rentenversichert
Ob freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst – wer ab 1. Juli zu einem solchen Einsatz antritt, genießt in dieser Zeit den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Eigene Beiträge müssen dafür nicht gezahlt werden. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
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Beide Dienste ersetzen den bisherigen Grundwehrdienst und Zivildienst, die wegen der Bundeswehrreform zum 30. Juni ausgesetzt werden. Verbesserungen gibt es zudem beim Bundesfreiwilligendienst: Wer sich dafür entscheidet, kann als Waise künftig auch eine Rente beantragen – beim vorherigen Zivildienst bestand kein Anspruch.
Weitere Informationen gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie am kostenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover unter 0800 1000 480 10.
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