Rentner können Abgeltungssteuer oft vermeiden
Rentner können ihre Zinseinkünfte oft auch dann von der Abgeltungssteuer befreien, wenn sie durch angelegtes Kapital mehr als den steuerfreien Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr einnehmen.
Dafür müssen sie eine sogenannte „Nichtveranlagungsbescheinigung“ beim Finanzamt beantragen. Die Bescheinigung erhalten sie, wenn ihre steuerlich relevanten Einkünfte 7972 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Alle Rentner, die voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, können bei ihrem Finanzamt die „Nichtveranlagungsbescheinigung“ beantragen. In der Regel ist die Bescheinigung drei Jahre gültig. Wenn sie der Bank vorliegt, kann das Kreditinstitut Zinsen und andere Kapitaleinkünfte auch dann steuerfrei auszahlen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de