Riester-Vorteile sichern und jetzt die Steuererklärung einreichen
Frankfurt (ots) – Zurzeit widmen sich wieder viele Bürger der ungeliebten Steuererklärung. Doch ist die Arbeit einmal getan, freut sich mancher über eine Rückzahlung. Auch Riester-Sparer belohnt der Staat mit jährlichen Zulagen von bis zu 300 Euro pro Person und eventuell zusätzlichen Steuervorteilen.
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Die Riester-Rente in der Steuererklärung aufzuführen, erfordert nur wenig Mühe. Angaben hierzu macht der Sparer in den Zeilen 37 bis 55 der Anlage „Vorsorgeaufwand“. Mit der Steuererklärung wird die Bescheinigung nach § 10 a EStG eingereicht, in der der Anbieter die geleisteten Altersvorsorgebeiträge ausweist. Das ist schon alles. Ob Zulagen oder Steuervorteil günstiger sind, berechnet das Finanzamt automatisch.
Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist der Dauerzulagenantrag. „Jeder Kunde sollte einen Dauerzulagenantrag ausfüllen. Denn ist dieser einmal eingereicht, beantragt der Anbieter in Zukunft die Förderung automatisch“, rät Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment, die mit rund 1,8 Millionen UniProfiRente-Verträgen die meisten Riester-Fondssparpläne führt. „Ohne Zulagen verliert der Sparer bares Geld“, so Erling.
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Damit dem Vorsorgesparer keine Zulagen entgehen, sollte er die regelmäßigen Einzahlungen jedes Jahr überprüfen. Denn die Förderhöhe hängt vom letzten Vorjahresbruttoeinkommen ab, das auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vermerkt ist. „Die vollen Zulagen erhält nur, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt“, weiß Erling. Anleger sollten ihren Anbieter ebenfalls informieren, wenn sich Familiennachwuchs einstellt, um in den Genuss der vollen Kinderzulagen zu kommen. Der Anspruch auf staatliche Riester-Förderung erlischt aber nach zwei Jahren: 2010 können letztmalig die Zulagen für 2008 beantragt werden.
Kleiner Tipp: Sparer können die eingezahlten Beträge bis zu einer Höhe von jährlich 2.100 Euro steuerlich geltend machen. Auch eine Ãœberzahlung über den geförderten Betrag hinaus wird vom Staat belohnt. Denn grundsätzlich zahlen Riester-Sparer in der Ansparphase keine Steuern. Erst bei Auszahlung der Rente erfolgt eine „nachgelagerte“ Besteuerung.
Was bedeutet eigentlich… Nachgelagerte Besteuerung?
Anders als Erträge auf Kapitalanlagen, wie etwa Zinsen oder Kursgewinne, wird die Riester-Rente nachgelagert besteuert. Das heißt, die Erträge sind während der Ansparphase steuerfrei. Somit unterliegen sie nicht der Abgeltungssteuer wie z.B. ein Tagesgeld und können in voller Höhe für den Anleger arbeiten und sein Vermögen vermehren. Nur die ausgezahlte Rente wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Da das Einkommen und damit auch der persönliche Steuersatz im Alter meist geringer sind, profitiert insbesondere der Riester-Anleger von der nachgelagerten Besteuerung.
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