Riesterförderung – Wohnriester ist das selbstgenutzte Wohneigentum
Pakleppa zum Wohnriester: Baugewerbe unterstützt Unionsfraktion – Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und zum altengerechten Umbau in Förderung mit einbeziehen!
Berlin (ots) – „Wir begrüßen den Vorstoß der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, den Wohnriester zu verändern. Denn noch ist Wohnriester viel zu bürokratisch, um viele Menschen davon zu überzeugen, auf diese Art und Weise in ein sicheres Alter zu investieren. Dabei ist die eigene Immobilie der beste Schutz vor Altersarmut.“ So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Rechtsanwalt Felix Pakleppa, zu den heute bekannt gewordenen Plänen der Unionsfraktion.
Pakleppa weiter: „Dass die Umzugsfrage immer noch nicht befriedigend gelöst ist, kann uns nicht zufriedenstellen. Es widerspricht der Lebenswirklichkeit, dass Menschen berufsbedingt zwar umziehen dürfen, aber dann Schwierigkeiten mit ihrer über Wohnriester finanzierten Immobilie bekommen. Auch die Vorstellung, bei Rentenbeginn wieder in das ursprüngliche Objekt ziehen zu müssen, ist realitätsfern. Wir begrüßen die Einbeziehung von seniorengerechten Umbaumaßnahmen in die Förderung sehr. In diesem Zusammenhang wäre es auch sinnvoll, Maßnahmen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung anfallen, ebenfalls in die Förderung mit einzubeziehen. Darüber hinaus halten wir den Vorschlag der privaten Bausparkassen, auf die Verzinsung der Beiträge auf den fiktiven Wohnförderkonten zu verzichten, für richtig.“
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Mit dem Wohnriester ist das selbstgenutzte Wohneigentum gleichberechtigt mit anderen Formen der Altersvorsorge in die Riesterförderung mit einbezogen worden. Da allerdings entsprechende Altersvorsorgebeträge nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 EUR pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können, hält sich die Förderung im Vergleich zu den hohen Kosten eines Eigenheims in engen Grenzen. „Daher halten wir an dieser Stelle eine Erhöhung des Höchstbetrags für dringend geboten.“ So Pakleppa abschließend.
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