Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Riesterzulage für 2008 schon beantragt? Fristende: 31.12.2010!



Immer noch ist einigen Riester-Sparern nicht bewusst, dass die Zulagen beantragt werden müssen. Dabei ist es so einfach. Mit dem Dauerzulagenantrag beauftragt man einmalig den Anbieter, die Zulagen automatisch zu beantragen. Das erspart viel Zeit und Arbeit und es besteht nicht die Gefahr, dass die Beantragung vergessen wird. Darauf weist die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.

Auch gibt es anscheinend immer noch Riester-Sparer, die der Meinung sind, man könne sich den Zulagenantrag sparen, wenn der entsprechende Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug günstiger sei. Weit gefehlt; denn bei der so genannten Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt nur den Anspruch auf Zulage gegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zulage auch tatsächlich beantragt wurde.

.

Riester-Sparer, die keinen Dauerzulagenantrag gestellt und für das Jahr 2008 noch keine Zulagen beantragt haben, sollten sich tunlichst beeilen. Denn Ende 2010 läuft die Frist zur Beantragung der Zulagen für das Jahr 2008 ab. Wer diese Frist versäumt, verliert die Zulagen – und das wäre doch wirklich schade.

Ausführliche Informationen zu allen Aspekten der zusätzlichen finanziellen Absicherung fürs Alter gibt es in den Kursen von „Altersvorsorge macht Schule“. Mehr dazu erhalten Sie auch im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder telefonisch unter 0800 10004800.



Kommentieren

Links: