Rollerbesitzer müssen sich ab 1. März 2011 neue Kennzeichen besorgen
In wenigen Tagen ist es wieder soweit: – Zum 1. März 2011 müssen sich alle Rollerbesitzer neue Kennzeichen besorgen. Die Gültigkeit der Kennzeichen erkennt man an ihrer Farbe. In diesem Jahr sind schwarze Buchstaben an der Reihe. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig zum 1.März montiert, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs und macht sich damit strafbar. Darum ist es nicht verwunderlich, dass die Polizei in den ersten Märzwochen mit besonders wachsamen Augen durch die Gegend fährt.
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Die Rollerkennzeichen kann man sich bei seiner Versicherungsgesellschaft besorgen. Zusätzlich zum obligatorischen Haftpflichtschutz kann man dort gegen eine geringe Zusatzgebühr eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erwerben. Während die Teilkasko unter anderem bei Schäden durch Diebstahl oder Brand einspringt, bietet die Vollkasko darüber hinaus einen kompletten Versicherungsschutz für den eigenen Roller auch bei selbstverschuldeten Unfällen.
Die sogenannten Versicherungskennzeichen gelten für Kleinkrafträder, zu denen Roller, Mokicks und Mofas gehören. Kleinkrafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 50 cm³ haben und in der Regel nicht schneller als 45 km/h fahren. Das Roller-Kennzeichen besteht aus Buchstaben und Zahlen. Im Gegensatz zum regulären Kfz-Kennzeichen lassen sich daraus aber keine Rückschlüsse auf den Ort der Zulassung ziehen. Die dreistellige Nummer wird zufällig vergeben und steht oben auf dem Schild. Darunter steht eine Buchstabenkombination, die auf die Versicherungsgesellschaft verweist.
Quelle: openPR
Dr. Klemens Surmann
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