Rotstift-Attacke bei Gründungszuschuss kontraproduktiv
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant eine Zusammenstreichung des Gründungszuschusses. Existenzgründer werden voraussichtlich ab dem 1. November 2011 schneller planen und mit weniger Förderung auskommen müssen. Hinzu kommt, dass der Anspruch auf Grün-dungszuschuss zu einer Kann-Bestimmung werden soll – die Bewilligung wird also eine Ermessensentscheidung von Sachbearbeitern. Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), Berlin, hält diese Erschwerung der Gründungsförderung für kontraproduktiv.
.
Die Ministerin muss sparen. Und da kommt ihr der Gründungszuschuss ganz recht. Argumentiert wird, dass sich viele Arbeitslose auch ohne Zuschuss selbständig machen würden und somit nur Mitnahmeeffekte entstünden. Kritisiert wird von der CDH, dass die Verkürzung der Förderung wegen dieser Mitnah-meeffekte gerechtfertigt sein soll.
Mitnahmeeffekte wird es immer geben – das kann auch ein geringerer Zuschuss nicht verhindern. Allerdings ist über solche Mitnahmeeffekte wenig bekannt. Selbst wenn es diese Effekte gäbe, bewirkt die Förderung in der Regel dennoch eine stabilere Erwerbskarriere als dies ohne Zuschuss der Fall gewesen wäre. Jeder Existenzgründer weiß, dass gerade das erste Jahr am schwierigsten ist. Hier zählt jeder geförderte Monat, der die Anlaufphase absichert. Zudem muss die Geschäftsidee die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit wegen der Ermes-senentscheidung nun selbst überzeugen. Zu befürchten ist außerdem, dass dabei künftig öfters auch nach „Kassenlage“ entschieden werden wird.
Mit der Verkürzung des Zuschusses (Zeitgrenze der Antragsstellung wird von 90 auf 150 Tage vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes I ausgedehnt, Zeit-raum der Zahlung des ALG I wird von neun auf sechs Monate verkürzt) und der Ermessensentscheidung werden dem Selbständigen in Spe zusätzliche Hürden für die Existenzgründung in den Weg gelegt. Dies stellt auch neue Arbeitsplätze in Frage, da bei der Gründung geförderter Unternehmen in der Regel bereits nach kurzer Zeit weitere sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden, die ohne Gründung gar nicht erst entstehen können.
Auch das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sprach sich ausdrücklich für die Fortgeltung der bisherigen Gründungsförderung aus – schließlich seien knapp 5 Jahre nach der Gründung immer noch 55 bis 70% der Geförderten selbständig tätig. Dies entspricht auch den Erfahrungen der CDH. Die CDH fordert daher die Bundesregierung auf, die geltenden Bestimmungen zum Gründungszuschuss beizubehalten und den Inhalt des Gesetzentwurfes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in diesen Punkten nochmals zu überdenken.
( openPR )
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Mail: www.cdh.de
.