Rückabwicklung von Medienfonds (Kaledo-Fonds III), anfängliche steuerliche Verluste fallen weg, Lösung von Hahn Rechtsanwälte
Bremen (ots) – Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik betroffen. Nach Ansicht der Bayerischen Finanzverwaltung sollen die durch die Bank – hier die Dresdner Bank AG – übernommenen Zahlungsverpflichtungen aus den Lizenzverträgen als „abstrakte Schuldversprechen“ zu werten sein. Dies führt laut Mitteilung der LHI Fondsverwaltung GmbH dazu, dass anfängliche steuerliche Verluste rückwirkend in Höhe von rund 85 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals wegfallen.
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Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000 Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent mit Steuernachforderungen – inklusive Verzinsung – in Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds III mehr als 5.300 Anleger.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. „Nach unserer Prüfung stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlte Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück bezahlen.
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Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.
Hahn Rechtsanwälte bietet aus diesem aktuellen Anlass vom 1. März bis zum 5. März 2010 eine kostenfreie telefonische Informationswoche an.
Interessenten können sich zu einem Telefontermin anmelden: 0421/24685-0.
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
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