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Rückkehr zur alten Pendlerpauschale



Die SPD-Pläne, Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer wieder steuerlich zum Abzug zuzulassen, begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) ausdrücklich. BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke sagte: „Endlich wird eingesehen, dass mit der Kürzung der Pendlerpauschale gegen die Verfassung verstoßen wurde. Bevor Karlsruhe dies schriftlich bestätigt, wird jetzt zu Recht ein Rückzieher gemacht.“

Der BdSt fordert, die bis Ende vergangenen Jahres geltende Regelung vollständig und rückwirkend wieder herzustellen. Das bedeutet, dass die Pauschale in Höhe von 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer gelten muss. Jeglichen Kürzungen an anderer Stelle sind eine deutliche Absage zu erteilen. Däke: „Damit wird eingestanden, mit der Kürzung einen Fehler gemacht zu haben. Die alte Regelung muss nun ohne Wenn und Aber rückwirkend wieder hergestellt werden.“

Der Bund der Steuerzahler gehörte zu den ersten, die die neue Regelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig hielten. Daher war es für den Verband folgerichtig, Musterprozesse gegen die Kürzung der Pendlerpauschale zu führen. Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Beschluss vom 23. August 2007 ebenfalls ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale sehr deutlich zum Ausdruck gebracht und die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes bestätigt.

Entschieden widersprach der BdSt der Auffassung des Bundesfinanzministeriums, dass es sich bei der Pendlerpauschale um eine Subvention handelt. Die Fahrten zur Arbeit sind beruflich veranlasst und müssen deshalb als Werbungskosten abzugsfähig bleiben.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.



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