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Rücknahme des Nichtanwendungserlasses zum Halbabzugsverbot



BMF muss sich an eigenen Aussagen messen lassen!
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Rücknahme des Nichtanwendungserlasses zum Halbabzugsverbot auf.

Der Bundesgerichtshof (BFH) hat in seinem Urteil vom 25.6.2009 (Az. IX R 42/08) für Recht erkannt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei privaten Kapitalbeteiligungen jedenfalls dann nicht durch das seinerzeit geltende hälftige Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

Dieses Urteil stieß bei den Berliner Beamten des BMF auf wenig Gegenliebe. Sie veröffentlichten unter dem 15.2.2010 (Az. IV C 6 – S 2244/09/10002) einen Nichtanwendungserlass. Durch solche Anweisungen des Ministeriums werden die Finanzämter angewiesen, die Grundsätze eines Gerichtsurteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

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Der DStV hat bereits mehrfach seine kritische Haltung zu diesen Erlassen des BMF dargelegt und fand auch bei der derzeitigen Bundesregierung Gehör, die im Koalitionsvertrag eine Minimierung derartiger Erlasse versprach. Damit soll auch der seit Jahrzehnten schwelende Streit zwischen dem BMF und dem höchsten deutschen Steuergericht um die Zulässigkeit dieses Vorgehens beendet werden. Dieser erreichte erst im vergangenen Jahr einen neuen Höhepunkt, als Dr. Spindler, Präsident des BFH, in einer Erklärung die Praxis des BMF öffentlich kritisierte. Daraufhin sah sich das BMF veranlasst, seine Vorgehensweise durch eine Stellungnahme zu verteidigen. Darin wurde das Ziel eines Nichtanwendungserlasses darin gesehen, dem BFH die Gelegenheit zu geben, seine Rechtsauffassung zu überprüfen.

„Genau dies ist aber vorliegend geschehen“, erläutert StB/WP Hans-Christoph Seewald, Präsident des DStV. „In einem Beschluss vom 18.3.2010 (Az. IX B 227/09) hat der BFH seine Ansicht bekräftigt und die Argumente des Ministeriums ausdrücklich zurückgewiesen. Nun ist es Sache des BMF, Wort zu halten und den Nichtanwendungserlass aufzuheben. Im Ãœbrigen fordern wir die Ministerialbeamten auf, die Vorgaben des Regierungsprogramms Ernst zu nehmen und die Anzahl der Nichtanwendungsschreiben deutlich zu reduzieren.“ Für Steuerpflichtige und deren Berater sind diese Erlasse eine Quelle von Rechtunsicherheit und provozieren neue Prozesse. Hierdurch entstehen vermeidbare Kosten und die ohnehin stark beanspruchte Finanzgerichtsbarkeit wird zusätzlich belastet.

Berlin, den 28. April 2010
Ansprechpartner:
RA Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Rothbart
rothbart@dstv.de
+49 30 27876-410



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