Rürup Rente für Selbständige und Freiberufler
(openPR) Viele sprechen im Zusammenhang mit der Rürup-Rente oder auch Basisrente, vom Pendant der Riester-Rente für Selbständige. Dabei ist die Rürup-Rente mehr als eine Zusatzversorgung.
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Bei ihrer Ausgestaltung bzw. ihrer Förderung, wurde insbesondere an die Personengruppen der Selbständigen und Freiberufler gedacht, die keine Riester-Förderung erhalten und oft auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für sie ist die Basisrente meist die einzige Möglichkeit, steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Im 3-Schichten Modell der Altersvorsorge steht die Rürup-Rente denn auch auf einer Stufe mit der gesetzlichen Rentenversicherung. |
Hohe steuerliche Förderung in der Ansparzeit In ihren Merkmalen ist die Rürup-Rente an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt. Jährlich werden vom Finanzamt bis zu 20.000 Euro Beitragszahlung von Alleinstehenden oder 40.000 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben gewertet und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Die volle Anerkennung erfolgt allerdings schrittweise. In 2010 werden 70 % des Höchstbetrags (20.000 / 40.000 Euro) als Sonderausgaben anerkannt, also 14.000 Euro, bzw. 28.000 Euro. In den folgenden Jahren steigt diese Quote um jährlich 2 % an, bis 2025 100 % erreicht sind. |
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Stufenweise nachgelagerte Besteuerung – kurz vor Rentenbeginn stehende Jahrgänge sind jetzt im Vorteil
In der Rentenphase ist die Rürup-Rente steuerpflichtig. Da aber die Steuervorteile in der Ansparzeit stufenweise angehoben werden, wird auch die Rentenleistung stufenweise besteuert. Es wird dabei das gleiche System wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet. Im Jahr 2005 (Einführung der Rürup-Rente) sind 50 Prozent der Leistungen steuerpflichtig. Bis 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 ist sowohl die gesetzliche als auch die Basis-/“Rürup“-Rente voll steuerpflichtig.
Bei einem Rentenbeginn in 2010 sind damit 60 % der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die Rürup-Rente ist damit besonders für Sparer interessant, die kurz vor ihrem Rentenbeginn stehen. Der steuerfreie Teil des Beitrags (70 %) ist größer als der steuerpflichtige Teil der Rente (60 %).
Rürup-Rente ist als “echte“ Altersvorsorge konzipiert
Auch in ihren Merkmalen entspricht die Rürup-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, denn es geht dem Gesetzgeber um die Förderung echter Altersvorsorge, d.h. um die Sicherung lebenslanger Renteneinkünfte. Ihre wichtigen Merkmale:
-Lebenslange Rentenzahlung (Leibrente) – Rentenbeginn frühestens ab 60. Lebensjahr (nach 2011 erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres)
-Schutz vor Pfändung und Hartz IV – keine Verwertbarkeit vor den Sozialämtern
-Kein Kapitalwahlrecht und keine Teilauszahlung möglich
-Keine Vererbbarkeit (nur über Zusatzabsicherung)
•Seit 2010 müssen Rürup-Verträge zertifiziert sein, ansonsten werden die Beiträge nicht mehr steuerlich gefördert. Damit ein Vertrag zertifiziert wird, muss er die o.a. Rürup-Merkmale erfüllen.
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Rürup-Produkte: Klassisch oder darf es ein bisschen mehr sein
Wie bei der Riester-Rente, können auch bei Rürup verschiedene Anlageformen abgeschlossen werden. Die Rürup-Rente kann als klassische Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung und garantierter Rente oder als eher renditeorientierte Versicherungs-Variante mit fondsbasiertem Anlagekonzept abgeschlossen werden. Auch ein Rürup-Fondssparplan ist erhältlich, hier besteht die Chance auf die höchste Rente. Welche Anlageform am besten passt, hängt vom Risikoprofil des Sparers ab. Eine Garantie der eingezahlten Beiträge –wie bei der Riester-Rente- ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in vielen Verträgen angeboten. So ist auch der Riester-Fondssparplan bei einigen Anbietern mit der Beitragsgarantie und zusätzlicher Höchststandssicherung ausgestattet. Das bedeutet, dass kurz vor Rentenbeginn eine Zusatzsicherung greift, die einmal erreichte Höchststände absichert. Darunter kann das bisher angesammelte Vermögen dann nicht mehr fallen. Vor einem Beratungsgespräch sollte man sich mit den Merkmalen der einzelnen Produkte vertraut machen und sich auch verschiedene Angebote einholen.
Rürup-Rente oder Private Rentenversicherung?
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob anstelle der Rürup-Rente nicht die private Rentenversicherung der 3. Schicht, also ohne staatliche Förderung, die bessere Wahl ist. Immerhin unterliegt die private Rentenversicherung nicht den Förderkriterien der Rürup-Rente und kann damit vererbt werden, auch eine Beleihung, z.B. für eine Hausfinanzierung ist möglich. Auch die Auszahlungsmodalitäten sind flexibler, so besteht die Wahl zwischen der Verrentung oder Kapitalauszahlung. Und wenn die Laufzeit der privaten Rentenversicherung mind. 12 Jahre beträgt und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, dann winken sogar Steuervorteile im Alter. Bei Verrentung unterliegt die Rente der günstigen Ertragsanteilbesteuerung – von Vorteil, wenn man im Alter einen hohen persönlichen Steuersatz hat – und bei Kapitalauszahlung unterliegen die Erträge dem Halbeinkünfteverfahren, sind also nur zur Hälfte steuerpflichtig. Ob also eine private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung sinnvoller ist, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab, die man in einem Beratungsgespräch mit Steuerberater und Finanzexperte abklopfen sollte.
>Die Rürup-Rente ist eine echte Altersvorsorge, die primär für Selbständige und Freiberufler gedacht ist, die gar nicht oder nur sehr wenig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs kann die persönliche Steuerlast erheblich reduziert werden. Auch im Krisenfall ist die Rürup-Rente eine gute Wahl, denn sie ist vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
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