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Rundfunkbeitrag online für Unternehmen berechnen



Der Bund der Steuerzahler stellt ab heute einen neuen Service-Rechner ins Netz, mit dem Unternehmer ihren künftigen Rundfunkbeitrag ermitteln können.


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Ab 2013 wird das jetzige GEZ-Gebührenmodell abgeschafft und durch eine neue pauschale Haushaltsabgabe für Privathaushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt. Haushalte haben ab dann monatlich 17,98 Euro zu zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Fernseher oder Radios vorhanden sind. Gewerbetreibende und Selbständige werden ebenso zu Kasse gebeten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob Empfangsgeräte tatsächlich vorhanden sind.

Da sich die Betriebsstättenabgabe für Unternehmen aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, hat der BdSt einen speziellen Online-Rechner entwickelt, mit dessen Hilfe Unternehmen ihre künftige Rundfunkbeitragsbelastung ermitteln können. Die verschiedenen Eingabebereiche des Online-Rechners sind ausführlich erläutert und durch Begriffsdefinitionen ergänzt, so dass das Ausfüllen der Eingabemaske einfach und schnell vonstattengeht.

Hinweis: Der Rechner erfordert Flash. Nach der Berechnung haben Sie die Möglichkeit, uns die Daten anonymisiert zur statistischen Auswertung zur Verfügung zu stellen. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Ihre Daten werden nach der Auswertung gelöscht.

http://www.steuerzahler.de/Neuer-Rundfunkbeitrag-ab-2013/35440c43042i1p1520/index.html



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