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Sachzuwendungen bis zu 400 Euro pro Mitarbeiter absetzbar



Die Tür ist geöffnet, nachdem die Finanzverwaltung deutschen Unternehmen den Einsatz von Benzin- und anderen Gutscheinen seit vielen Jahren durch absonderliche Anforderungen bei der Ãœbergabe des Gutscheins an den Arbeitnehmer (Kein Euro Betrag auf dem Gutschein etc. ) unnötig verkomplizierte, können Unternehmen seit diesem Jahr 2011 endlich Benzin und alle anderen Sachzuwendungen im Wert von monatlich maximal 44 Euro vereinfacht steuer- und sozialversicherungsfrei abgebeben.


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Ein Beispiel
Der Arbeitgeber beauftragt den Arbeitnehmer, monatlich im Wert von 44 Euro zu tanken. Es braucht weder einen Gutschein noch eine schriftliche Beauftragung. Nach erfolgter Betankung erhält der Mitarbeiter gegen Ãœbergabe der Tank-Quittung die Benzinkosten steuerfrei erstattet.

Fazit:
Das lohn.Audit -Verfahren kann ab sofort vereinfacht werden. Wer künftig eine Lohnerhöhung/ Neueinstellung vornehmen möchte, sollte über die Integration von Sachgutscheinen (AMAZON etc.)nachdenken. Die jährliche Ersparnis im Vergleich zur klassischen Bruttolohnerhöhung beträgt pro Mitarbeiter rund 400 Euro. Mit der neuen Rechtslage können nun auch große Unternehmen ohne nennenswerten Verwaltungsaufwand zu einer erheblichen Kostenersparnis gelangen.

( openPR )

lohnConsult- Dr. Andreas Nastke
Munzingerstraße 5a
79111 Freiburg

Tel 0761 151 88 18
http: www.lohnConsult.de



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