Schuldenkrise in Griechenland
bdvb warnt vor Finanzpaket für Griechenland
(openPr) Es vergeht derzeit kaum ein Tag, an dem sich nicht die Meldungen über die Schuldenkrise in Griechenland überschlagen. Von machen wird schon die Gefahr eines Zerfalls der Eurozone an die Wand gemalt. Dabei wird häufig übersehen, dass die griechische Staatsschuld auf Euro, d.h. auf nationale Währung lautet.
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Ein funktionierendes Staatsgebilde kann die für den Schuldendienst notwendigen Mittel grundsätzlich durch Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen aufbringen. Die griechische Situation unterscheidet sich damit grundlegend von den Schuldenkrisen in einigen neuen EU-Mitgliedstaaten im letzten Jahr sowie von der Lateinamerika- und Asienkrise in den 1990er Jahren.
Alarmierende Fehlentwicklungen in der Vergangenheit
Handlungsspielraum ist nach Angaben der Europäischen Kommission bei einer Steuerquote von 31,4 % des BIP in 2008 (Deutschland 39,7%) und einer stetig steigenden Ausgabenquote von 48,3 %, 5 Prozentpunkte über der deutschen Quote, durchaus vorhanden. Das Land steht nicht mit dem Rücken zur Wand. Die Fehlentwicklungen vollzogen sich in den letzten Jahren trotz eines kräftigen Wirtschaftswachstums. Ursachen waren die anhaltend hohen strukturellen Haushaltsdefizite, mit denen Griechenland mit Abstand an der Spitze aller Euroländer und EU-Mitgliedstaaten liegt. Die guten Zeiten wurden für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung nicht genutzt.
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Sicherungen für stabilitätsgerechte Haushaltspolitik
Offenbar haben in der Vergangenheit weder der EU-Ministerrat noch die Finanzmärkte genügend Druck auf die griechische Regierung für die Umsetzung einer stabilitätsgerechten Haushaltspolitik ausüben können. Der bdvb schlägt deshalb vor, in die Empfehlungen des Ministerrats auch die Einführung einer wirksamen nationalen Fiskalregel aufzunehmen, wie es die meisten skandinavischen Länder und Deutschland mit der „Schuldenbremse“ bereits getan haben. Dies wäre ein klares Signal an die Finanzmärkte zur entschlossenen Haushaltskonsolidierung.
Zur Schärfung der Sensibilität der Finanzmärkte könnten höhere Eigenkapitalpuffer von Banken und Versicherungen bei Haltung von Staatsanleihen solcher Länder vorgeschrieben werden, die die Regeln des Stabilitätspaktes nicht einhalten, und es könnten Bonitätsabschläge durch die Europäische Zentralbank vorgesehen werden, wenn sie solche Staatsanleihen als Sicherheiten für ihre Kreditgewährung akzeptiert.
Währungsunion als Transferunion
Finanzielle Unterstützung Griechenlands durch die EU oder ihre Mitgliedstaaten würden seine Eigenanstrengungen nur unterlaufen. Bevor solche Szenarien entworfen werden, muss die Eigenverantwortung Griechenlands für seinen Staatshaushalt voll zum Zuge kommen. Eine tiefe Stabilisierungskrise mit entsprechen sozialen Folgen ist in jedem Fall unvermeidbar. Unter den größten Gläubigern Griechenlands sind u. a. auch deutsche Finanzinstitute. Der deutsche Steuerzahler hätte nach Einschätzung des bdvb vermutlich wenig Verständnis, wenn mit seinem Geld der griechische Staatshaushalt saniert und ein Bankenstützungspaket II aufgelegt werden soll. Ein „bail-out“ ist nicht nur aufgrund der europäischen Rechtslage untersagt, sondern würde letztlich auch die Stabilität und den Zusammenhalt der Eurozone gefährden. Nach einem solchen „Sündenfall“ könnte man die etwaigen Forderungen weiterer Petenten wie Spanien, Portugal oder Italien kaum zurückweisen. Die Haushaltsdisziplin in der Währungsunion würde damit endgültig zu Grabe getragen. Sie würde auf die schiefe Bahn einer Transferunion geraten.
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Der bdvb erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 zum Vertrag von Maastricht, wonach Stabilität Geschäftsgrundlage der Europäischen Währungsunion ist und Deutschland sich bei Wegfall der Geschäftsgrundlage als ultima ratio aus dem Währungsverbund lösen soll. Die damaligen Beschwerdeführer haben bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht für den Fall eines „bail-out“ angekündigt.
Das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb) unter der Leitung von Prof. Dr. Cornelia Scott ersucht die Bundesregierung, diesen Ãœberlegungen bei den weiteren Entscheidungen Rechnung zu tragen.