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chwarzgeldkonten in Österreich



Rechtsanwalt Herbert Kaupert aus der Steuerberatungsgesellschaft Sedemund Kaupert und Partner verweis auf ein neue zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen Deutschland und Österreich, die die Situation von Steuersündern, die „Schwarzgeldkonten“ in Österreich haben verschärft. Die beiden Staaten haben am 29.12.2010 ein Revisionsprotokoll zum deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Umsetzung des OECD-Standards für Transparenz und effektiven Informationsaustausch unterzeichnet.

Gegenstand ist die Umsetzung des OECD-Standards für Transparenz und effektiven Infor-mationsaustausch in Steuersachen.. Dies führt dazu, dass auf Ersuchen deutscher Behörden Österreich die Informationen zu übermitteln hat, die für die Besteuerung in Deutschland voraussichtlich erheblich sind.

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Bislang konnte Österreich solche Anfragen dann abweisen, wenn eine förmliche Einleitung eines Strafverfahrens in Deutschland noch nicht vorlag. Dies gilt für Informationen für den Veranlagerungszeitraum ab 1.1.2011 nun nicht mehr.
Da der deutsche Gesetzgeber darüber hinaus plant,die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige einzuschränken, sollte jeder potenzielle Steuersünder prüfen lassen, ob er nicht schnellstmöglich eine Selbstanzeige erstatten soll.

Quelle: openPR

Sedemund Kaupert und Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Karl-Carstens-Str. 10
53113 Bonn
0228-902481-0



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