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Solarförderkürzungen



Nachdem bereits die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, Spanien, die Tschechische Republik und die Republik Italien eine hohe wie auch teils rückwirkende Reduzierung der Solarförderungen ausgeführt oder vorangekündigt hatten, hat jetzt die britische Regierung am 23. März 2011 bekanntgegeben, daß sie die Solarförderung ebenfalls drastisch herabsetzen will. Demzufolge soll die Förderung für Photovoltaikanlagen ab 250 kW Leistung um über 70 % von 29,3 p/Kilowattstunde auf nunmehr 8,5 p/Kilowattstunde reduziert werden. Die Ankündigung hatte schon Auswirkungen: geplante Investitionen in Großbritannien wurden von einzelnen Anbietern kurzfristig abgesagt.


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Christoph Marloh, CEO von Grundbesitz 24, dem Anbieter von nachhaltigen Wohnimmobilien-Fonds sagte dazu: „Zu den auch wirtschaftlich nachhaltigen Investments gehören insbesondere Wohnimmobilien. Diese sind für über 30% des deutschen Endenergieverbrauches zuständig. Zinshäuser besitzen im Unterschied zu PV-Anlagen nicht nur nach 20 Jahren eine zuverlässige Exit-Perspektive, sondern lassen sich gegenwärtig auch ohne teure Subventionen ertragreich energetisch modernisieren. Mit Hilfe von energetischen Sanierungen tragen die Renditefonds für Nachhaltige Wohnimmobilien von Grundbesitz 24 dazu bei, optimalen Kapitalerhalt mit Gewinnen für Natur, Anleger sowie Mieter zu verbinden.“. Weitere Angaben von Christoph Marloh zu Sachwertfonds sind hier abrufbar: christophmarlohfonds.wordpress.com/author/cmarloh/.

Ende 2010 hatte schon das Königreich Spanien wegen des Budgetdefizits retrograd die Einspeisevergütung für Solarstrom gekürzt. Am 3. März 2011 folgte die Administration des bisher als budgetär vertrauenswürdig geltenden Italien. Anbieter mit massiv fremdfinanzierten Produkten sehen sich in diesen Staaten mit beträchtlichen Problemen konfrontiert.

Christoph Marloh, CEO von Grundbesitz 24, dem Anbieter von Fonds für nachhaltige Wohnimmobilien sagt dazu: „Bei massiv verschuldeten Staaten bestätigt sich neuerlich die finanzielle Hackordnung: erst PIMCO, dann die lokale Schwerindustrie, dann alle anderen Investoren. Optimale Zuverlässigkeit gewähren nur Investitionen, die sich von Hause aus rentieren. Das war schon zu Fuggers Zeiten so. Wohnimmobilien zählen zu den bevorzugten Anlageinstrumenten längerfristig erfolgreicher, vermögender Privatpersonen und Organisationen“. Nähere Angaben zu Christoph Marloh sind an dieser Stelle abrufbar: www.gb24fonds.com/html/grundbesitz24/management.html.

Spanien hatte am 24.12.2010 ein Gesetz veröffentlicht, wodurch die Kürzung der Förderung für PV-Anlagen um 15% für die kommenden 3 Jahre stattfinden soll. Die Schmälerung betrifft ebenso aktuell produzierende Installationen. Sie erfolgt, obwohl die Förderung wie in Deutschland „von den Stromkunden finanziert“ wird. In den Jahren 2008 und 2009 haben deutsche Fonds 630.000.000 EUR in spanische PV-Anlagen investiert. Stark gehebelte Solarfonds müssen künftig auf Auszahlungen verzichten oder sind in Gefahr, notleidend zu werden. Ob Klagen von ausländischen Investoren vor spanischen Gerichten Erfolg beschieden sein wird, erscheint offen.

Am 03. März 2011 hatte die italienische Administration den Beschluß des Regierungsgesetzes (decreto legislativo) zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Unterstützung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen („Neue Energiedekret“) bekanntgegeben. Entgegen den Erwartungen, die das Ministerialdekret vom 6. August 2010 („Conto Energia 3“) erweckt hatte, wird mit dem Beschluß des Neuen Energiedekrets die Disposition und Fortführung von derzeit laufenden Investments in schwerwiegender Weise gefährdet. Hiermit kann der gesamten Solarenergieindustrie in der Republik Italien bleibender Schaden zugefügt werden. Die beschlossenen Änderungen können eine baldiges Aus privater Investitionen ebenso wie der Finanzierungen durch Banken bewirken wie auch neue Projekte verhindern. Das Neue Dekret sieht vor, dass die Fördertarife des seit dem 1. Januar 2011 wirksamen Conto Energia 3 nur noch denjenigen Photovoltaikanlagen zuerkannt werden, die bis spätestens zum 31. Mai 2011 tatsächlich an das Stromnetz angeschlossen werden. Alle Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Mai 2011 an das Stromnetz angeschlossen werden, bekommen die noch durch ein bis zum 30. April 2011 zu erlassendes neues Dekret festzulegende Subventionstarife. Nach nichtamtlichen Aussagen beabsichtigt die Regierung, diese Fördertarife stark zu und dabei unter anderem die Abnahme der Materialkosten zu beachten sowie eine jährliche Deckelung der Gesamtfördermenge vorzusehen. Selbst wenn die bekannt gewordenen Regelungen in etlichen Jahren als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, dürfte der Verlust für die junge Solarenergiebranche erheblich sein.

Zu den Renditefonds für Nachhaltige Wohnimmobilien :
Die Renditefonds investieren in Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen in norddeutschen Ballungsräumen ab Baujahr 1960 und streben die energetisch nachhaltige Bewirtschaftung des zu erwerbenden Bestandes an. Wohnhäuser sind für mehr als 30 % des Primärenergiebedarfs verantwortlich. Durch energetische Sanierungen kann der Primärenergiebedarf je nach Herstellungsjahr um bis zu 80% reduziert werden. Für die Objekte im Bestand des ersten Fonds ist ein Verbrauch von Primärenergie von unterhalb 100 kWh/m2a sowie eine Gesamteinsparung von 102 Mio. Kilowattstunden beziehungsweise 10,2 Mio. Liter Heizöl beabsichtigt. Mit der eingesparten Energie ließe sich Wärmedamm-Werkstoff für eine Kleinstadt von über 4.000 Einfamilien-Wohnhäusern produzieren. Der Renditefonds verbindet einen geplanten Nachsteuer-Ãœberschuß von 6,9Prozent p.a. mit dem verbesserten Schutz von Mietern vor weiter steigenden Energiepreisen. Die laufenden Auszahlungen betragen durchschnittlich 4,6 % per annum Sie beginnen bei 2,7 % in 2011 und steigen auf 7 % per annum zum Schluss der Laufzeit. Am Ende der Laufzeit erfolgt zusätzlich zu den fortlaufenden Auszahlungen und der Kapitalrückzahlung eine zusätzliche Auszahlung an die Anleger aus dem prognostizierten Verkaufsgewinn. Durch frühzeitige Abstimmung mit den Behörden werden unter Umständen gegebene soziale Belange von Mietern berücksichtigt.

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( openPR )

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