Solarförderung, Grunderwerbsteuer, Strom – Änderungen 2011
Solarförderung, Grunderwerbsteuer, Strom: Für Immobilienkäufer, Eigentümer und Mieter ändert sich im neuen Jahr einiges. Immowelt.de gibt einen Ãœberblick über die neuen Regelungen.
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Solarförderung wird gekürzt
Die Förderung für Photovoltaik-Anlagen wird zum 1. Januar 2011 erneut gekürzt. Hausbesitzer, die ab diesem Zeitpunkt eine neue Anlage in Betrieb nehmen, erhalten nur noch eine Einspeisevergütung von 28,74 Cent je Kilowattstunde Strom. Diese Vergütung wird 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. Wer seine Solarstromanlage bis zum 31. Dezember 2010 ans Netz gebracht hat, profitiert noch 20 Jahre lang von einer Vergütung in Höhe von 33,03 Cent.
Höhere Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern
Zum 1. Januar 2011 erhöhen vier Bundesländer die Grunderwerbsteuer. Statt bisher einheitlich 3,5 Prozent verlangt das Saarland bei einem Immobilienerwerb künftig vier, Bremen und Niedersachen verlangen 4,5 sowie Brandenburg fünf Prozent Steuer.
Geschossdecken von Dachböden müssen gedämmt werden
In vielen Fällen müssen Besitzer von Häusern, deren Dämmung gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllt, im Laufe des Jahres 2011 die oberste Geschossdecke ihres Dach-, beziehungsweise Spitzbodens nachträglich dämmen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen können Eigentümer in der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachlesen.
Strom wird deutlich teurer
Wegen des enormen Zubaus an neuen Photovoltaik-Anlagen steigt die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf den Strompreis von 2,05 auf 3,5 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Anbieter werden deshalb ihre Strompreise erhöhen.
Heizkostenzuschuss wird gestrichen
Der erst 2009 für Wohngeldempfänger eingeführte Heizkostenzuschuss wird zum 1. Januar 2011 wieder abgeschafft. Vom Heizkostenzuschuss profitierten vor allem Senioren und Geringverdiener. Die Bundesregierung hat den Zuschuss im Rahmen ihres Sparpakets verworfen.
Arbeitszimmer wieder absetzbar
Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitszimmer, die beruflich nötig sind, wieder absetzbar. Bei noch nicht abgeschlossenen Steuerfällen können die Steuervergünstigungen sogar rückwirkend ab 2007 geltend gemacht werden.
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