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Solarförderung



Berlin (ots) – Anlässlich der Vereinbarung der Koalitionsparteien über die künftige Förderung von Photovoltaik erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:


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Der weitere bedarfsgerechte Ausbau von Solaranlagen ist gesichert: Das ist die zen-trale Botschaft der Einigung der Koalitionsparteien. Die enormen Preissenkungen auf den Märkten haben gezeigt, dass die Photovoltaik schneller als gedacht eine immer wichtigere Rolle in unserem Energiemix spielen kann. Das ist ein Erfolg für uns alle, für die Bürger und die Unternehmen in unserem Land. Denn niedrigere Vergütungs¬sätze bedeuten eine geringere EEG-Umlage und das entlastet den Strompreis.

Der Bundesumweltminister hatte sich bei seinem ersten Entwurf strukturell an den Forderungen der CSU orientiert, die wir auf unserer Klausurtagung im Januar beschlossen hatten. In den letzten Tagen ist es uns gelungen, den Entwurf in wich¬tigen Teilen noch zu verbessern.


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Das betrifft vor allem die Planungssicherheit. Wir haben erreicht, dass die neuen Fördersätze für Dachanlagen drei Monate später, also erst zum 1. Juli 2010, in Kraft treten. Freiflächenanlagen, die innerhalb bereits beschlossener Bebauungspläne mit Photovoltaik-Sondergebieten errichtet werden, erhalten die alten Fördersätze, wenn der Beschluss über den Bebauungsplan vor dem 1. Januar 2010 erfolgt ist und die Anlage vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen wird.

Um Konkurrenzsituationen mit landwirtschaftlicher Nutzung zu vermeiden, werden wir – abgesehen von den Ãœbergangsfristen – den Bau von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen ab 1. Juli 2010 nicht mehr fördern. Um für die weitere technische Entwicklung und den Export vernünftige Optionen für Freiflächenanlagen zu erhal¬ten, erweitern wir die Förderung auf Anlagen, die auf bestehenden Gewerbeflächen sowie auf Flächen an Autobahnen und Schienenträgern errichtet werden.


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