Sommerpause bald vorbei – Die Ruhe vor dem (Steuer) Sturm
Die Sommerpause als Ruhe vor dem Sturm – Der Staat wetzt bereits die Steuermesser.
Nicht mehr lange und dann kehren die Bankrotteure Deutschlands auf ihre Regierungsbänke im Deutschen Bundestag zurück und starten Ihren Großangriff auf den Geldbeutel der Steuerzahler. Es ist geradezu ein Hohn, wie die Pleitegeier und wohl größten Geldverschwender aus Berlin, die Bevölkerung zur Sparsamkeit und Enthaltsamkeit mahnen.
Noch um einiges absurder werden diese Appelle, wenn man einen Blick auf die geplanten bundesweiten Projekte wirft, für die mit fast schon dreister Selbstverständlichkeit viele Milliarden an Steuergeldern verschwendet werden.
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So ist der Neubau des Stadtschloss in Berlin Mitte (552 Millionen Euro geplante Kosten!) für die verantwortlichen Politiker immer noch nicht vom Tisch. Und das, obwohl sich bei einer Forsa-Umfrage mehr als 80 % der befragten Berliner gegen einen Neubau des umstrittenen Projekts ausgesprochen hatten.
Der Bau der Elbphilharmonie in Hamburg wurde zum Baubeginn im Jahr 2007 mit einem Kostenvolumen von 114 Millionen Euro veranschlagt. Die Fertigstellung war für dieses Jahr, also 2010 geplant. Mittlerweile sind die Gesamtkosten auf über 503 Millionen Euro angestiegen, von denen mindestens 323 Millionen Euro aus Steuergeldern finanziert werden und der Zeitpunkt der Fertigstellung wurde auf das Jahr 2013 korrigiert. Dort ist inzwischen alles aus den Fugen geraten und die Schuldzuweisungen werden sich quasi gegenseitig um die Ohren geschlagen. Doch das nutzt jetzt alles nichts mehr, denn das Prestigeobjekt „Elbphilharmonie“ muss um jeden Preis fertig gestellt werden.
In Frankfurt am Main soll die Altstadt neu errichtet werden. Verlässliche Zahlen über die Baukosten liegen noch im Dunkeln und das, obwohl bereits im Frühjahr 2011 mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Man kann sich also vorstellen dass auch ihr viele 100 Millionen Euro anfallen werden. Die schwarz-grüne Koalition in Hessen möchte für dieses Vorhaben möglichst viele, private Investoren mit ins Boot holen. Wie hervorragend das daneben gehen kann zeigt das Projekt „Erlebnisregion Nürburgring“, an dem das Land Rheinland-Pfalz, nach den teils kriminellen Machenschaften privater Investoren, über 300 Millionen Euro an Steuergeldern verschleudert hat.
Und auch über das in Europa einmalige Deutsche Branntweinmonopol werden wohl weiterhin Steuermillionen verbrannt werden. Auf Drängen der Bundesregierung plant die EU-Kommission bereits die Verlängerung des besagten Monopols bis zum Jahr 2017. Durch den staatlich garantierten Ankauf von unrentablen Agraralkohol wird den Schnapsbrennereien das künstliche Ãœberleben gesichert. Dieses Brandweinmonopol kostet den Steuerzahler jährlich rund 80 Millionen Euro und ist in Zeiten von katastrophalen Haushaltszahlen ein absolut unhaltbarer und unverantwortlicher Zustand.
Womit der Steuerzahler im einzelnen rechnen kann, um diese und andere absolut sinnfreien Ausgaben zu tragen, möchten wir anhand nur einiger Beispiele im folgenden auflisten:
-Erhöhung der Arbeitslosenversicherung: 3 %
-Bettenabgabe! (Hotelgewerbe / Nordrhein-Westfalen)
-Flugsteuer: zwischen 9 – 40 Euro! (vielleicht auch mehr)
-Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren!
-Anhebung der Hundesteuer!
-GEZ-Zwangsabgabe! (auch ohne Empfangsgeräte!)
-Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf bis zu 5 Prozent!
-Erhöhung der Grundsteuer im zweistelligen Prozentbereich!
-Erhöhung der Müll- und Abwassersteuer sowie der Zweitwohnungssteuer!
-Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge!
-Erweiterung der Lkw-Maut auch auf vierspurigen Bundesstraßen!
-Streichung der angekündigten Senkung des Beitrages für die Rentenversicherung!
-Neuerliche Erhöhung der Strompreise auf Grund des Umverteilens der Solar-Subventionen (Erneuerbare – Energien – Gesetz) auf die Verbraucher (mindestens 70 Euro jährliche Mehrbelastung für den Durchschnittshaushalt)
…….usw. usw. usw.
Ach ja: Die Grünen plädierten in ihrem Programm zur Bundestagswahl 2010 zu dem für eine, wie es hieß, „zeitlich befristete, einmalige Vermögensabgabe“. Was man jedoch von solch einer zeitlich befristeten und einmaligen Abgabe zu halten hat, kann man sehr schön dem Beispiel „Solidaritätszuschlag“ entnehmen. Auch dieser war lediglich als befristete Sonderabgabe angekündigt (5,5 % Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer) und hat sich bis heute im deutschen Steuersystem etabliert.
Man darf also gespannt sein, was sich unsere „Interessenvertreter“ in der nächsten Zeit noch alles für Gemeinheiten einfallen lassen.
Quelle: openPR
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