Sonderausgabenabzug Rürup Rente
Nachdem die „Riester“-Rente seit kurzem boomt, dümpelt die „Rürup“-Rente jämmerlich dahin. Grund dafür sind nicht nur die äußerst restriktiven Bedingungen, die noch schärfer sind als bei der „Riester“-Rente, sondern auch die fehlende steuerliche Auswirkung vor allem bei Selbstständigen und geringer verdienenden Angestellten und Beamten. Um die neue Basisrente flott zu bekommen, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2007 zwei deutliche Verbesserungen geschaffen, die bereits für das Jahr 2006 gelten.
1. Zum einen wird der Kreis der begünstigten Anbieter, die eine „Rürup“-Rente mit Sonderausgabenabzug anbieten dürfen, über Versicherungsunternehmen hinaus ausgeweitet auf Banken, Investmentgesellschaften, Finanzdienstleistungsinstitute sowie betriebliche Pensionsfonds und Pensionskassen. Mit der Ausweitung der begünstigten Anbieter wird gleichzeitig auch die Palette der begünstigten Altersvorsorgeprodukte erweitert um Spar- und Auszahlpläne bei Banken und Investmentgesellschaften. Damit werden die Anbieter vermutlich aber erst im kommenden Jahr auf den Markt kommen.
2. Zum anderen wird die Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug verbessert: Künftig werden „Rürup“-Beiträge nicht mehr aufgrund der Vergleichsregelung mit dem Jahr 2004 wirkungslos verpuffen, sondern sich ab dem ersten Euro steuermindernd auswirken. Damit wird eine „Rürup“-Rente besonders für Selbstständige interessant, aber auch für Rentner und Pensionäre sowie geringer verdienende Angestellte und Beamte.
Besonders vorteilhaft kann ein „Rürup“-Vertrag gegen Einmalbeitrag sein: Bei einer möglichen Einzahlung von maximal 20 000 EUR / 40 000 EUR (Ledige / Verheiratete) wirken sich im Jahre 2006 davon 62 % (bei Einzahlung in 2007: 64 %) steuermindernd aus und führen so zu einer beträchtlichen Steuerersparnis. Beginnen die Rentenzahlungen beispielsweise im Jahre 2010, sind diese lebenslänglich nur mit 60 % zu versteuern; bei Rentenbeginn im Jahre 2015 sind es 70 % der Rente.
Gerade betuchte Rentner und Pensionäre können von einem „Rürup“-Vertrag mit sofort beginnender Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag profitieren: Sie können den Einmalbeitrag bis zu 20 000 EUR bzw. 40 000 EUR einzahlen und im Jahre 2006 zu 62 % als Sonderausgaben absetzen (im Jahre 2007 sind es sogar 64 %). Die im Jahr 2006 sofort beginnende Rente muss dann lebenslang nur mit 52 % als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden. Bei Rentenbeginn im Jahre 2007 sind es 54 % der Rente.
Ausführliche Erläuterungen zum neuen Sonderausgabenabzug mit zahlreichen Beispielen sind zu finden im Steuerportal Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de – und hier in der Rubrik „Steueränderungen 2006“ im Beitrag „Neu ab 2006: Verbesserungen bei der „Rürup“-Rente“. Ebenfalls können Sie hier einen speziellen Vordruck herunterladen, mit dem Sie einfach das Abzugsvolumen 2006 und 2004 ermitteln, die maximal abzugsfähigen „Rürup“-Beiträge berechnen und die Günstigerprüfung durchführen können.