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Staatlich geförderte Altersvorsorge nicht von Abgeltungsteuer betroffen



Wer mit Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten fürs Alter vorsorgen will, muss ab dem 1. Januar 2009 25 Prozent Abgeltungsteuer einkalkulieren. Riester-Produkte sind dagegen von der Abgeltungsteuer befreit, darunter auch die Riester-Fondssparpläne, deren Gewinne folglich nicht zu einem Viertel versteuert werden.

Auch wer nicht förderberechtigt ist oder bereits in eine Riester-Rentenversicherung oder einen -Banksparplan einzahlt, kann einen Riester-Fondssparplan abschließen. Zwar werden dann nicht die staatlichen Zulagen gezahlt, aber so kann die Abgeltungsteuer auf die Fondsgewinne gespart werden. Für die Rente gilt dann der persönliche Steuersatz, der im Alter meistens niedriger ist als im Arbeitsleben. Auch bei der Rürup-Rente fällt keine Abgeltungsteuer an.

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Mit Einführung der Abgeltungsteuer müssen alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondskäufen pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. „Altersvorsorge macht Schule“ empfiehlt, bei der Entscheidung für ein bestimmtes Vorsorgeprodukt aber nicht nur die steuerlichen Bedingungen, sondern vor allem die individuelle Situation, die eigene Risikobereitschaft und die Dauer der Einzahlungen zu berücksichtigen.



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