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Steuerbonus für Handwerkerleistungen



Wenn Sie z. B. Ihr Bad renovieren lassen, Waschmaschine oder PC repariert werden müssen oder Ihr Dach neu decken lassen, sollten Sie diesen Steuerbonus für sich nutzen.



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Ab 2009 erhalten Sie bis zu 1.200 € als direkten Zuschuss vom Staat, wenn Sie Handwerker mit Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen beauftragt haben. Falls Ihr Handwerker auch das Material liefert, bitten Sie ihn, die Rechnung entsprechend aufzuteilen und
die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Denn begünstigt sind nur die reinen Lohn-, nicht aber die Materialkosten.
Zahlen Sie die Rechnungen von Ihrem Dienstleister oder Handwerker auf keinen Fall bar – dann ist die Steuerermäßigung dahin!


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Dieser Steuertipp wird Ihnen präsentiert von www.konz-steuertipps.de



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