Steuererklärung 2009 leicht gemacht – Neuer Ratgeber vom Bund der Steuerzahler
Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 wird in Angriff genommen. Und dabei sind einige steuerliche Änderungen gegenüber der Steuererklärung 2008 zu beachten, wie zum Beispiel bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen. Hier gilt es aufmerksam zu sein, will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken.
Wie Steuerzahler zuviel gezahlte Steuern zurückholen können, das zeigt in kompakter Form der kostenlose Ratgeber „Steuererklärung – Antragsveranlagung 2009“ des Bundes der Steuerzahler.
Die ersten Seiten bieten eine Einführung in die steuerliche Thematik. So zum Beispiel, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt eingehen müssen. Was verbirgt sich zum Beispiel hinter der Anlagen N? Welche Unterlagen gehören noch zu einer vollständigen Steuererklärung? Diese Fragen beantwortet der Ratgeber des Bundes der Steuerzahler.
Der Ratgeber erläutert weiter, was man unter den Begriffen „Werbungskosten“, „Sonderausgaben“ und „außergewöhnliche Belastungen“ versteht und beschreibt die einzelnen Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps. Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen beispielsweise mit einem Einspruch zur Wehr setzen können.
Der kostenlose Ratgeber „Steuererklärung – Antragsveranlagung 2009“ kann unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden.