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Steuerfalle droht den Landwirten – der Bundesrat will den § 6b EStG abändern



Hamburg (ots) – Landwirte, die Investitionsrücklagen gebildet haben, um sie in sogenannte § 6b-Fonds zu investieren, müssen sich beeilen. Der Bundesrat plant, diese beliebte Möglichkeit der Reinvestition abzuschaffen. Das erfuhr Ratingwissen von Jürgen Jost, Anbieter eines § 6b-Fonds in Garching bei München. Für ihre Entscheidung, Gewinne in Fonds zu investieren hatten Landwirte bisher maximal vier Jahre Zeit. Jetzt aber ist Eile geboten, denn dieser Weg könnte ab Oktober 2010 versperrt sein. Das geht aus der Tagesordnung der Bundesratsitzung am 9. Juli 2010 hervor.

Nach geltendem Recht ist es möglich, Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in spezielle geschlossene Immobilienfonds zu investieren. Diese Fonds investieren in Immobilien und schütten Gewinne aus der Vermietung an ihre Anleger aus. Nach einer Laufzeit von 15 bis zwanzig Jahren werden die Immobilien verkauft und der Erlös unter den Anlegern aufgeteilt. Der Vorteil der geltenden Regelung für Landwirte wird in einer Vorlage für die Sitzung des Bundesrats klar benannt: „Die Anleger erzielen durch die Ãœbertragung der stillen Reserven einen Steuerstundungseffekt, der über mehrere Jahrzehnte wirken kann.“

Jürgen Jost vom §6b-Fonds Garching SLC2 rät: „Betroffene Landwirte sollten ihren Steuerberater fragen, ob ihnen eine Versteuerung ihrer Rücklagen droht, wenn sie auf die Investition in einen § 6b-Fonds verzichten. Viel Zeit dafür bleibt nicht, denn möglicherweise ist ab Oktober Schluss. Wer jetzt einen Fonds zeichnet, ist auf der sicheren Seite.“


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