Steuerfalle durch Agio-Nachlass bei geschlossenen Fonds
Im Herbst 2010 haben alle Finanzdienstleister überraschend Post von einem namhaften Münchener Initiator für geschlossene Fonds erhalten: „In unserem Hause haben wir derzeit die Betriebsprüfung zu Gast. Im Rahmen der Betriebsprüfung wird auch der Frage nachgegangen, ob bei unseren Fonds das Agio, Teile des Agio oder anderweitige Nachlässe an Kommanditisten gewährt wurden“.
Alle Finanzdienstleister, die diese Fonds vermittelt haben sind, müssen der Steuerprüfung alle Investoren bzw. Anleger benennen, die Agio-Nachlässe oder Rückvergütungen erhalten haben. Die steuerrechtliche Behandlung der Rückerstattungen ist abhängig von der Beteiligungsart und der damit verbundenen Einkunftsart.
Für die Anleger kann das sehr unangenehme Folgen haben. Bei vergessener Angabe droht Nachversteuerung, sechsprozentige Verzinsung, eine vorgezogene Steuerprüfung und vieles mehr. Außerdem ist die Frage der Umsatzsteuerpflicht zu klären. In jedem Fall eine Aufgabe für den Steuerberater. Der Erhalt der Rückvergütung muss immer dem Finanzamt und auch dem Fonds angegeben werden und versteuert werden.
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Dies bedeutet: In der Regel gehen ca. 30 bis 40 Prozent des Agio direkt an das Finanzamt. Ohne Nutzen für Fonds, Vertrieb oder Anleger. Vorteilhaft und steuerlich einwandfrei ist hingegen die Streichung des Agio direkt auf dem Zeichnungsschein. Viele Initiatoren lassen das aber nicht zu und bestehen auf der Zahlung des Agio – zum Nachteil Ihrer Kunden.
Wilfried Beneke, Vorstand der Beneke Zweitmarkt AG, fordert seit längerer Zeit, den Anachronismus Agio komplett zu streichen. Zum Nutzen des Anlegers. Leider wird diese Forderung weder von den Initiatoren noch von der Fachpresse oder den Verbraucherschützern aufgegriffen. Selbst wenn das Agio als Kosten in den Fonds eingeht, bedeutet dies für den Anleger eine Ersparnis. Besser ist es jedoch, das Agio ersatzlos zu streichen und die Vertriebskosten zu senken. Das ist der erste Schritt zu höheren Investitionsquoten.
Beneke: „Die hohen Weichkosten müssen gesenkt werden – einschließlich der Vertriebskosten. Nur so können die berechtigten Erwartungen der Anleger erfüllt werden. Einkaufsvorteile, wie sie auf www.Fonds-Grosshandel.de angeboten werden, sind nur der zweitbeste Weg. Sachwert-Investitionen in geschlossenen Fonds zählen in der heutigen Zeit zu den sichersten, inflationsgeschützten und transparentesten Kapitalanlagen. Voraussetzung: Günstiger Einkauf, geringe Kosten, erfahrene und faire Partner.“
Von der Beneke Zweitmarkt AG empfohlen werden breit streuende Sachwert-Investitionen: „Fonds, die jetzt die Gunst der Zeit nutzen und günstig einkaufen sowie das Prinzip: ‚Kunde zuerst‘ garantieren Sicherheit und Rendite. Mehr will der Kunde nicht.“
Quelle: openPR veröffentlicht.
Beneke Zweitmarkt AG
Auf dem Erlenberg 20
53783 Eitorf
Tel 02243 81633