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Steuerhinterziehung – Gesetz



Im Juli wurde von Bundestag und Bundesrat das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Am 18. September stimmte der Bundesrat nun einer Verordnung zu, die die konkrete Umsetzung des Gesetzes regelt.


Dass Steuersünder in Deutschland neuerdings Einsicht zeigen und ihre schwarzen Konten im Ausland auflösen, war dieser Tage in den Medien zu lesen. Eine gute Nachricht für alle, die den Kampf gegen Steuerbetrug ganz oben auf die politische Agenda gesetzt haben. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ist in den vergangenen Monaten nicht müde geworden, zu betonen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, sondern schwer kriminell – und gefährlich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Wer Geld am Fiskus vorbei ins Ausland schafft, schadet all denen, die ehrlich sind.

Nachweispflichten
Die aktuell verabschiedete Verordnung konkretisiert besonders die Mitwirkungs- und Nachweispflichten für diejenigen, die Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten unterhalten, die die Standards der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke nicht befolgen. Ebenso wird der Umfang der rechtlichen Folgen festgelegt, die an die Nichtbefolgung dieser Pflichten geknüpft sind.

Konkret heißt das: Ab 2010 müssen Bürger und Unternehmer dem Finanzamt mehr Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie in „unkooperativen Staaten und Gebieten“ Geschäfte machen oder dort ein Konto haben. Wer dem nicht nachkommt, dem werden steuerliche Abzugsmöglichkeiten wie Steuerbefreiung für Dividenden oder der Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten gestrichen.

„Unkooperative Jurisdiktionen“, also Staaten und Gebiete, die durch Verweigerung des Informationsaustausches Steuerflucht und Steuerhinterziehung befördern und ermöglichen, werden nach Inkrafttreten der Verordnung durch ein BMF-Schreiben öffentlich beim Namen genannt werden.

Was bisher erreicht wurde
Insbesondere auf internationaler Ebene wurden Fortschritte erzielt, die vor kurzem noch nicht denkbar waren. Erfolgreicher Motor war hierbei eine gemeinsame Initiative mit Frankreich, bei der sich 19 Mitgliedstaaten der OECD – einschließlich Luxemburg, Österreich und der Schweiz – auf eine gemeinsame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung verständigt haben.

Hinzu kommt beim Weltfinanzgipfel am 2. April 2009 gezeigte Entschlossenheit der G20, die von der OECD entwickelten Standards zu Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke weltweit durchzusetzen und gegen unkooperative Staaten und Gebiete vorzugehen.

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zur Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung haben wir auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, uns an international koordinierten Maßnahmen beteiligen zu können.

Schwarz oder grau?
Insgesamt 87 Staaten und Gebiete haben in der Zwischenzeit den OECD-Standard akzeptiert, 36 davon haben ihn allerdings noch nicht hinreichen umgesetzt. Das OECD-Sekretariat hat am 2. April 2009 einen – inzwischen fortgeschriebenen – Zwischenbericht veröffentlicht und unterscheidet dabei Staaten und Gebiete, die bei der Implementierung des OECD-Standards bereits hineichende Fortschritte gemacht haben („weiße Liste“) oder nicht („graue Liste“).



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