Steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nunmehr unbefristet fortgesetzt
Selbstbehalt und Obergrenze bei Agrardiesel dauerhaft abgeschafft
Mit der heute erfolgten Zustimmung des Bundesrates wird die zunächst auf zwei Jahre (2008 und 2009) befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nunmehr unbefristet fortgesetzt.
Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter werden unbefristet abgeschafft. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.
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„Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung festgelegt, die Steuerermäßigung fortzuführen. Das haben wir jetzt umgesetzt. Für die Landwirte bedeutet diese deutliche Entlastung bessere Planbarkeit und einen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa. Wir werden auf europäischer Ebene weiter auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels drängen“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner.
Diesel wird in Deutschland mit 47 Cent pro Liter besteuert. Landwirte bekommen auf Antrag rund 21 Cent pro Liter erstattet. Deutschland liegt bei den Steuersätzen auf Agrardiesel auch nach der nun dauerhaft festgelegten Ermäßigung EU-weit an der Spitze, während die Hauptkonkurrenten in der EU mit deutlich weniger als zehn Cent pro Liter belastet werden.
Die steuerliche Entlastung beim Agrardiesel wurde im Rahmen des Energiesteuergesetzes umgesetzt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Damit wird die derzeitige Regelung nahtlos fortgesetzt.
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