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Steuernachforderungen bei einigen Filmfonds fallen gelassen



Die Finanzverwaltung hat bei einigen Filmfonds die Steuernachforderungen zu einem beträchtlichen Teil fallen gelassen. Begründet hat sie diesen Schritt damit, dass durch die teilweise verschickten Bestätigungsschreiben der schuldübernehmenden Bank von einer Schuldübernahme und nicht von einem Schuldversprechen auszugehen sei. Diese Argumentation kann die Finanzverwaltung aber nicht auf den überwiegenden Teil der Fonds übertragen, so dass weiterhin die Möglichkeit der Durchsetzungen von Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe im Mittelpunkt des Interesses der Anleger steht.

Die Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl hat deshalb bereits zum Jahreswechsel mehrere Klagen im Zusammenhang mit verschiedenen Medienfonds eingereicht. So wurden in Sachen Mediastream II bis IV Schadensersatzansprüche vor Gericht gegen die Ärzte- und Apothekerbank und die Sparkasse Köln geltend gemacht.

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Darüber hinaus wurden auch Klagen in Bezug auf die Fondsgesellschaft LHI in Sachen Kaledo, sowie bei der Gesellschaft Hannover Leasing bezüglich Magical Productions und Montranus eingereicht.

Rechtsanwalt Dr. Marius M. Schick weist darauf hin, dass die bei den Klagen verwendeten Argumente vielschichtig sind, weil es sich bei den Medienfonds um sehr komplexe Anlageprodukte handelt. „Ein von uns häufig angebrachter Aspekt ist aber auch, dass der Bankberater die Provisionen, die er oder das Bankhaus für die Vermittlung des Fonds erhalten haben, nicht offen gelegt hat“, so Rechtsanwalt Dr. Marius M. Schick.

Genau diesen Umstand hat das Landgericht Darmstadt mit einem inzwischen anderseits ergangenen Urteil vom 08.02.2011 (nicht rechtskräftig) im Fall des Montranus Medienfonds aufgegriffen. Es hat dem Kläger mit dem Argument der verschwiegenen Kick-back Zahlungen recht gegeben und zugunsten einer komplette Rückabwicklung des Geschäfts entschieden.

Aufgrund der absoluten Verjährung zum Ende des Jahres sollten sich die Betroffenen daher an eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.

Quelle: openPR

Kanzlei Dittke, Schweiger, Kehl & Partner
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40474 Düsseldorf
Tel:0211/4998990
Fax:0211/4911115
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