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Steuernachzahlungen für Rentner drohen



Lange war es angekündigt, nun wird es ernst. Wenige Wochen vor Weihnachten haben die Finanzämter angefangen, Rentner anzuschreiben, die seit 2005 verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. kann es für Senioren brenzlig werden, die mehr als 500 Euro nachzahlen müssen. „Das tut nicht nur dem Geldbeutel weh, sondern kann auch zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen“, warnt Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

„Das klingt zunächst hart, entspricht aber dem deutschen Steuerrecht und das Finanzministerium hat bereits im Februar 2009 deutlich gemacht, dass es keine Amnestie für Rentner mit Steuerschulden geben wird. Der Steuerexperte rät deshalb, im Zweifelsfall schnell zu handeln und dem Schreiben zuvorzukommen. Zumal Rentner ebenso wie Arbeitnehmer Steuervorteile nutzen und so ihre Steuerschuld senken können.

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Durch neues Alterseinkünftegesetz müssen Rentner seit 2005 mehr Steuern zahlen
Hintergrund ist das neue Alterseinkünftegesetz, das seit 2005 gilt. Demzufolge müssen Senioren einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Wie hoch der relevante Anteil ist, hängt davon ab, in welchem Jahr der Renteneintritt erfolgt ist. Wer bis 2005 in den Ruhestand ging, muss 50 Prozent des gesetzlichen Altersgeldes versteuern. Seither steigt der Anteil jedes Jahr um 2 Prozent. Liegt der Renteneintritt also im Jahr 2006 sind 52 Prozent steuerpflichtig, wer 2007 in Pension ging, muss 54 Prozent seiner Altersrente versteuern. Hinzu kommen eventuelle private oder betriebliche Versicherungen. „Die Rentenbezüge werden seit einigen Jahren elektronisch an den Fiskus gemeldet und sind inzwischen ausgewertet“, so Stadter.

Ab 500 Euro Steuernachzahlung ist ein Strafverfahren möglich
Insbesondere Witwen und Pensionäre, die mehrere Renten beziehen, können von der Aufforderung zur Steuernachzahlung betroffen sein. Auch Einnahmen aus Vermietungen oder Zinserträgen sind steuerpflichtig. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät daher, wenn möglich, die notwendigen Steuererklärungen einzureichen, bevor das Finanzamt dazu auffordert. „Wird die Erklärung eingereicht, nachdem das Finanzamt dazu aufgefordert hat, und liegt die Nachzahlung bei mehr als 500 Euro pro Jahr, sind die Finanzbeamten angewiesen, die Fälle an die zentrale Bußgeld- und Strafsachstelle weiterzuleiten“, gibt Siegfried Stadter zu bedenken. „Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung jedoch zuvor, gilt dies als Selbstanzeige. Das heißt, die Nachzahlung muss zwar geleistet werden, mit weiteren Unannehmlichkeiten ist jedoch nicht zu rechnen.“

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Bei Lohnsteuerhilfevereinen wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. erhalten Rentner wichtige Unterstützung. In den mehr als 350 Beratungsstellen bundesweit wurden im vergangenen Jahr bereits viele Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten. „Es ist eine große Verunsicherung zu spüren“, weiß Siegfried Stadter aus der eigenen Beratertätigkeit zu berichten. Die Steuerexperten setzen vor allem auf Aufklärung, um den Senioren die Angst vor einer Steuernachzahlung zu nehmen, denn „wer eine durchschnittliche Rente erhält, ist oftmals gar nicht betroffen.“ Zusätzlich können oftmals Krankheitskosten oder Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden, welche die Steuerschuld deutlich senken können.

Mehr Infos unter www.lohi.de.

Quelle: openPR



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