Steuerprüfungen für Kleinunternehmer in Deutschland sind in den vergangenen Jahren deutlich verschärft worden
ZDF-Magazin „Frontal 21“: Betriebsprüfer jagen Kleinbetriebe Bundesfinanzhof sieht „zunehmende verfassungsrechtliche Probleme“
Steuerprüfungen für Kleinunternehmer in Deutschland sind in den vergangenen Jahren deutlich verschärft worden. Dabei verstoßen Finanzbehörden immer wieder gegen Gebote der Fairness und gegen aktuelle Rechtsprechungen. Diesen Vorwurf erheben verschiedene Berufsverbände, der Bund der Steuerzahler und auch der Bundesfinanzhof gegenüber dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ (Sendung am Dienstag, 19. Oktober 2010, 21.00 Uhr).
Das Klima bei Betriebsprüfungen sei vor allem bei Kleinunternehmen „deutlich härter“ geworden, sagt Wolfgang Bornheim, Präsident des Bundesverbandes der Steuerberater. „Die Finanzverwaltung steht enorm unter Druck, sie hat den Finanzbedarf des Staates als Vorgabe. Da wird heute leider sehr viel Unrecht produziert“, so Bornheim gegenüber „Frontal 21“.
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Der Bundesfinanzhof sieht „zunehmende verfassungsrechtliche Probleme“ im Zusammenhang mit ungerechten Steuerbescheiden, von denen gerade Kleinbetriebe oft betroffen seien. So würden viele Finanzgerichtsurteile zu Gunsten des Steuerbürgers vom Fiskus mittels sogenannter „Nichtanwendungserlasse“ ignoriert. Dabei handelt es sich um Verwaltungsanweisungen der Bundes- und Länder-Finanzministerien, ein Urteil auf einen anderen, gleichartigen Sachverhalt nicht anzuwenden. So muss ein Steuerzahler, der gegen seinen Steuerbescheid vorgehen will, erneut klagen, obwohl bereits ein Urteil in einem vergleichbaren Fall vorliegt. Oft könne der Bürger gar nicht erkennen, dass sein Steuerbescheid rechtlich unsicher ist, kritisiert der Sprecher des Bundesfinanzhofes, Michael Wendt. „Meines Erachtens wäre es ein Gebot der Fairness, im Steuerbescheid darauf hinzuweisen, dass man von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes abgewichen ist“, so Wendt gegenüber dem ZDF-Magazin.
Der Bund der Steuerzahler rügt außerdem die Zunahme der sogenannten „Kennziffern“ bei den Finanzbehörden. Dabei handelt es sich um bloße Schätzungen der amtlichen Betriebsprüfer. So gebe es immer mehr Durchschnittskennzahlen, mit denen beispielsweise aus dem Materialeinsatz auf die Menge der verkauften Produkte geschlossen wird. „Dies ist häufig nicht gerichtsfest“, kritisiert der Bund der Steuerzahler.